23 April 2020
Krzysztof WARAKOMSKI
Die Hilfspaket-Maßnahmen sollen die Lähmung der Sitzungsabhaltung und Beschlussfassung durch Organe der Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften in dem aufgrund von COVID-19 eingetretenen Notstand und der dadurch verursachten Krisensituation verhindern.