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Steuerermäßigung

Problembereiche bei der Steuerermäßigung für F&E-Tätigkeit – Löhne und Gehälter sowie Arbeitnehmerbeiträge

1 Juni 2017
Piotr WYRWA
Der letzte Eintrag über die Steuerermäßigung für Forschungs- und Entwicklungstätigkeit (im Weiteren „F&E-Steuerermäßigung“) endete mit der Schlussfolgerung, dass trotz des liberalen Ansatzes der Finanzbehörden dazu, wodurch eine große Gruppe der Steuerpflichtigen diese Steuerermäßigung in Anspruch nehmen kann, bedarf eine erfolgreiche Umsetzung der Steuerermäßigung einer vertieften Analyse der Regelungen in diesem Bereich – vor allem in Bezug auf den Geschäftsprofil des jeweiligen Steuerpflichtigen.
RSM Poland

Steuerermäßigung wegen uneinbringlicher Forderungen auch 2 Jahre nach Rechnungsausstellung

12 Mai 2017
Przemysław POWIERZA
Gemäß der neuesten Entscheidung des Woiwodschaftsverwaltungsgerichts (WSA) Gliwice über die Steuerermäßigung wegen uneinbringlicher Forderungen können die Steuerpflichtigen die (für die uneinbringlichen Forderungen) geschuldete Steuer sogar dann berichtigen, wenn seit Ende des Jahres, in dem die jeweilige Rechnung ausgestellt wurde, bereits zwei Jahre abgelaufen sind.