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Schadensersatz

Tax Alert RSM  Poland

Auszahlung der zuerkannten Vertragsstrafe

13 Februar 2017
Przemysław POWIERZA
Am 17. Januar 2017 wurde durch das Oberverwaltungsgericht (NSA) ein Urteil erlassen (Az. II FSK 3712/14), mit dem der Standpunkt des Woiwodschaftsverwaltungsgerichts (WSA) Gdańsk vom 15. Juli 2014 (Az. I SA/Gd 589/14) in Kraft gelassen wurde. Gemäß diesem Standpunkt ist eine dem vorsitzenden Geschäftsführer zuerkannte Vertragsstrafe als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit mit der Einkommensteuer zu besteuern.