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SAF-T

VAT-Register im Rahmen von SAF-T

24 Mai 2016
Przemysław POWIERZA
Am 13. Mai 2016 wurde von dem Sejm der Republik Polen das Gesetz über Änderung des Gesetzes – Abgabenordnung und einiger anderer Gesetze verabschiedet, mit dem u.a. die Pflicht zur automatischen, allmonatlichen Übersendung der Auskunft über das geführte VAT-Register nach Art. 109 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes (GBl. 2011, Nr. 177, FN. 1054 mit späteren Änderungen) eingeführt wird. Die Übersendung hat im Rahmen von logischen Strukturen des Standard Audit File for Tax Purposes (im Folgenden: SAF-T) zu erfolgen. Sie gilt also für Subjekte, die ihre Aufzeichnungen für steuerliche Zwecke EDV-gestützt führen. Die Änderung wurde durch den festen Sejm-Unterausschuss für Überwachung des Steuersystems während der Arbeiten an der Änderung des Gesetzes – Abgabenordnung vorgeschlagen, welche die Einführung der Missbrauchsklausel in die polnische Rechtsordnung zum Ziel hat. Sie wurde durch den Sejm-Ausschuss für öffentliche Finanzen angenommen (Vordruck 464).