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Abzug der Vorsteuer auf Bauleistungen

18 Mai 2017
Przemysław POWIERZA
Ein wichtiges Problem im Bausektor ist eine richtige Bestimmung des Zeitpunkts für Entstehung des Rechts auf Abzug der Vorsteuer auf die Reverse-Charge-Leistungen beim Erhalt einer ausstehenden Rechnung von dem Unterauftragnehmer. Das Reverse-Charge-Verfahren in Bezug auf die im Anhang 14 zum Umsatzsteuergesetz (UStG-PL) genannten Leistungen erregt weitere Zweifel der Steuerpflichtigen. Diesmal betrifft das Problem die Bestimmung des Zeitpunkts für Entstehung des Rechts auf Vorsteuerabzug für einen Generalunternehmer, der eine Rechnung von dem Unterauftragnehmer mit einer Verspätung von mehr als drei Monaten erhielt. Zu erwägen ist, ob dieses Recht nach allgemeinen Grundsätzen entsteht, d.h. nicht früher als zum Zeitpunkt des Erhalts der Rechnung von dem Unterauftragnehmer, oder zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht.