13 Januar 2017
Przemysław POWIERZA
In dem heutigen Tax-Alert möchten wir Ihnen die Folgen hinsichtlich der Ertragsteuern mitteilen, welche das Einbringen von Eigenvermögen in eine Personengesellschaft, z.B. eine polnische offene Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft nach sich ziehen kann. In letzter Zeit hat der Finanzminister seinen Standpunkt hierzu geändert.