19 Juli 2019
Krzysztof WOŹNIAK
Grundsätzlich wird mit dem IFRS 15 die Darstellung der erfüllten Leistungsverpflichtung in der Bilanz nicht geändert. Der Verkäufer soll die Gegenleistung aus dem Vertrag als die Forderung oder zum Zeitpunkt der Begleichung der Zahlung als Geldmittel, dagegen der Käufer die Verbindlichkeit aus erworbenen Waren oder Dienstleistungen ausweisen.