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Holdingrecht

RSM_Poland_Prawo_Holdingowe

Wichtige Änderungen für in Polen tätige Holdinggruppen

30 September 2022
Karolina BARTKOWIAK-DUDZIK
Am 13. Oktober 2022 trat die Änderung des polnischen Handelsgesetzbuches, das sog. Holdingrecht, in Kraft. Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, die Rechtslage von Kapitalgesellschaften (d.h. der Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften mit zumindest einer materialisierten Aktie und Aktiengesellschaften), die innerhalb von Kapitalgruppen tätig sind, zu regeln. Die Gesetzesänderung wirkt sich auch auf ausländische Muttergesellschaften aus.