Poland
Languages

Hinzurechnung

Tax Alert RSM Poland

Verrechnungspreise: Sanktionssteuersatz gilt nur 3 Jahre

24 März 2017
Przemysław POWIERZA
Eine Finanzbehörde hat für die Anwendung eines Sanktionssteuersatzes von 50% auf das hinzugerechnete Einkommen zwischen den verbundenen Unternehmen nur 3 Jahre ab Ende des Kalenderjahres, in welchem die Steuerpflicht entstanden ist. Danach, aber bis zum Ablauf von 5 Jahren ab Ende des Kalenderjahres, in welchem die Steuerzahlungsfrist abgelaufen ist, kann sie nur einen Regelsteuersatz von 19% anwenden. Solche Schlussfolgerungen ergeben sich aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (NSA) vom 13. Oktober 2016, Az. II FSK 2288/14.