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guter Glaube hinsichtlich der USt-Abrechnung

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Neue strafrechtliche und steuerstrafrechtliche Vorschriften

12 Juni 2017
Przemysław POWIERZA
Diesjährige Änderungen des Steuerstrafgesetzbuches (StStGB-PL) und Strafgesetzbuches (StGB-PL) bezüglich der Fälschung von Belegen fanden einen starken Widerhall unter den geprüften Finanzbuchhaltern. Worum geht es? Seit 1. Januar 2017 wurden nämlich die Sanktionen für eine nicht ordnungsgemäße Ausstellung einer USt-Rechnung bzw. Rechnung oder für die Handhabung solch eines Belegs verschärft (Art. 62 § 2 StStGB-PL). Solch eine Tat kann mit einer Geldbuße bis zu 720 Tagessätzen und mit einer Freiheitsstrafe von zumindest einem Jahr geahndet werden.