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Fernarbeit

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Ertragsteuerliche Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens in Polen

13 Februar 2023
Piotr WYRWA, Rafał PAZDYK
Ausländische Unternehmen, die eine Geschäftstätigkeit in Polen aufnehmen, müssen sich nicht immer für die Gründung einer lokalen Gesellschaft entscheiden. Die Ausübung der Geschäftstätigkeit in Polen kann verschiedene Formen haben –  Sie können eine Zweigniederlassung gründen, lokale Mitarbeiter einstellen oder einige Prozesse nur teilweise verlagern (z.B. durch Errichtung einer Lagerstätte oder eines Projektbüros). Manchmal entscheiden sich ausländische Unternehmer nur für die Aufnahme einer engen Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Unternehmer, der in Polen tätig ist.
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Kostenabgeltung bei fernarbeit vs. Einkommensteuer

3 Juni 2022
Karolina BARTKOWIAK-DUDZIK
Wie wir in den früheren Beiträgen bereits angedeutet haben, sind in Zusammenhang mit der Verkündung der Corona-Epidemie-Notlage im Jahr 2020 auch die Bestimmungen des Gesetzes vom 2. März 2020 über Sonderlösungen zur Verhinderung, Abwendung und Bekämpfung von COVID-19, der anderen Infektionskrankheiten und der dadurch verursachten Krisensituationen (sog. Sondergesetz) in Kraft getreten. Zu den oben genannten Regelungen gehörte auch die Möglichkeit des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer anzuweisen, die Fernarbeit zu leisten. Diese Möglichkeit gilt nur während der epidemischen Notlage oder Epidemiegefahr sowie 3 Monate nach ihrer Aufhebung. Es ist jedoch zu beachten, dass Fernarbeit auch nach Ablauf der oben genannten Zeiträume geleistet werden kann, selbst aufgrund der Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches (als sogenannte Telearbeit).
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Fernarbeit und Steuern – Risiko der Entstehung einer Betriebsstätte im Sinne von Körperschaftsteuervorschriften

22 April 2022
Karolina BARTKOWIAK-DUDZIK
In letzter Zeit weckt die Frage der Entstehung von steuerlichen Betriebsstätten ausländischer Unternehmen im Hoheitsgebiet Polens immer mehr Interesse bei den Finanzbehörden. Das Problem der ausländischen Betriebsstätte zieht die Aufmerksamkeit der Finanzverwaltung auf sich, weil es sich auf den Ort der Besteuerung der Einkünfte des jeweiligen Unternehmens auswirkt.