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Einkommensteuer

RSM_Poland_Delegowanie_Pracownikow_PIT_ZUS

Entsendung von Arbeitnehmern aus der Ukraine nach Polen - PIT und ZUS

2 September 2022
Karolina BARTKOWIAK-DUDZIK
Viele ukrainische Arbeitgeber haben im Zusammenhang mit dem anhaltenden Krieg in ihrer Heimat beschlossen, ihre Arbeitnehmer zur Arbeit nach Polen zu entsenden. Diese Maßnahme hat jedoch bestimmte Auswirkungen auf die Einkommensteuer und Sozialversicherung. Woran muss ein ukrainischer Unternehmer denken, der Arbeitnehmer beschäftigt, welche sich in Polen aufhalten.
RSM_Poland_Graphic_Praca_Zdalna_A_PIT

Kostenabgeltung bei fernarbeit vs. Einkommensteuer

3 Juni 2022
Karolina BARTKOWIAK-DUDZIK
Wie wir in den früheren Beiträgen bereits angedeutet haben, sind in Zusammenhang mit der Verkündung der Corona-Epidemie-Notlage im Jahr 2020 auch die Bestimmungen des Gesetzes vom 2. März 2020 über Sonderlösungen zur Verhinderung, Abwendung und Bekämpfung von COVID-19, der anderen Infektionskrankheiten und der dadurch verursachten Krisensituationen (sog. Sondergesetz) in Kraft getreten. Zu den oben genannten Regelungen gehörte auch die Möglichkeit des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer anzuweisen, die Fernarbeit zu leisten. Diese Möglichkeit gilt nur während der epidemischen Notlage oder Epidemiegefahr sowie 3 Monate nach ihrer Aufhebung. Es ist jedoch zu beachten, dass Fernarbeit auch nach Ablauf der oben genannten Zeiträume geleistet werden kann, selbst aufgrund der Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches (als sogenannte Telearbeit).
Tax Alert RSM  Poland

Auszahlung der zuerkannten Vertragsstrafe

13 Februar 2017
Przemysław POWIERZA
Am 17. Januar 2017 wurde durch das Oberverwaltungsgericht (NSA) ein Urteil erlassen (Az. II FSK 3712/14), mit dem der Standpunkt des Woiwodschaftsverwaltungsgerichts (WSA) Gdańsk vom 15. Juli 2014 (Az. I SA/Gd 589/14) in Kraft gelassen wurde. Gemäß diesem Standpunkt ist eine dem vorsitzenden Geschäftsführer zuerkannte Vertragsstrafe als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit mit der Einkommensteuer zu besteuern.
Tax Alert RSM Poland

Schenkung an eine Personengesellschaft – ungünstige Änderung

13 Januar 2017
Przemysław POWIERZA
In dem heutigen Tax-Alert möchten wir Ihnen die Folgen hinsichtlich der Ertragsteuern mitteilen, welche das Einbringen von Eigenvermögen in eine Personengesellschaft, z.B. eine polnische offene Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft nach sich ziehen kann. In letzter Zeit hat der Finanzminister seinen Standpunkt hierzu geändert.