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Zentralregister der Wirtschaftlichen Eigentümer, also Transparenz über alles

10 Juni 2020
Anna LEHMANN
Seit 13. Juli 2019 gilt in Polen das Gesetz vom 1. März 2018 über Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung  (GBl. 2018 FN. 723, im Weiteren „Gesetz”). Diese Regelung hatte zum Ziel die vollständige und ordnungsgemäße Implementierung der Richtlinie (EU) 2015/849  des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung in die polnische Rechtsordnung. Manche Vorschriften sind erst 18 Monate nach der Bekanntgabe des Gesetzes, d.h. am 13. Oktober 2019 in Kraft getreten und beeinflussten wesentlich das Funktionieren von vielen Unternehmen.