Hunderte Rechnungen, die jeden Monat von inländischen und ausländischen Unternehmen sowohl erhalten, als auch an diese ausgestellt werden. Umsatzsteuerfreie Umsätze, Umsätze mit verschiedenen Steuersätzen, innergemeinschaftliche Umsätze und Importumsätze – bei so vielen Geschäftsvorfällen, die für eine ordnungsgemäße Abrechnung der Umsatzsteuer relevant sind, kann ein Fehler leicht begangen werden.

 

Dank VAT Compliance und Unterstützung der Berater von RSM Poland müssen Sie sich keine Gedanken mehr darüber machen, nach welchen Regeln Ihr Unternehmen die Umsatzsteuer in Polen abrechnen soll. Die Rolle unserer Mandanten beschränkt sich auf Übermittlung ihrer Buchungsbelege – den Rest machen wir, indem wir uns um die grenzüberschreitende VAT Compliance kümmern. Wir prüfen die übermittelten Belege auf ihre Richtigkeit, fertigen VAT-Register an und reichen entsprechende Umsatzsteuer-Voranmeldung beim zuständigen Finanzamt ein.

 

Was ist VAT Compliance und warum lohnt es sich, die Beratung im Bereich Umsatzsteuer in Anspruch zu nehmen?

Grenzüberschreitende VAT Compliance ist immer beliebter insbesondere unter den ausländischen Steuerpflichtigen, die in Polen nur umsatzsteuerlich registriert sind.

Outsourcing der USt-Abrechnungen ist eine umfassende Dienstleistung, die auf der Implementierung der umsatzsteuerlichen Regelungen im Unternehmen und Erfüllung der sich daraus ergebenden Verpflichtungen beruht. Ein Unternehmer, der mit RSM Poland zusammenarbeitet und der Besteuerung mit der Umsatzsteuer unterliegt, kann die Unterstützung im Bereich VAT Compliance an eigene Bedürfnisse und Erwartungen anpassen. Anschließend erhält er alle erforderliche Daten zur Erfassung in den Handelsbüchern der Gesellschaft. Die Unterstützung, die von uns auf solch eine Weise geleistet wird, erfolgt nur mit einem geringen Einsatz der Mitarbeiter des Mandanten, wodurch Unternehmenskosten in Polen gesenkt werden.

Dank VAT Compliance braucht der Unternehmer nicht mehr die Kosten zu tragen, die mit dem Einsatz seiner eigenen Mitarbeiter verbunden sind, und sicherzustellen, dass diese bei jeder Einführung von Änderungen in der polnischen Umsatzsteuer geschult werden. Die Kosten der Mandanten von RSM Poland sind nur von der Anzahl der von ihnen bereitgestellten Belege und unserem tatsächlichen Zeitaufwand für die Erstellung der USt-Abrechnungen und Kommunikation mit dem Finanzamt abhängig.

 

Wie bieten inländische und grenzüberschreitende VAT Compliance. Unsere Unterstützung im Bereich Umsatzsteuer umfasst:

  • Unterstützung bei der umsatzsteuerlichen/mehrwertsteuerlichen Registrierung,
  • Führung der VAT-Register (aufgrund der bereitgestellten Informationen und Belege) und Berechnung der Umsatzsteuer aufgrund der getätigten Umsätze,
  • Erstellung und Versand der Steuererklärungen und Zusammenfassenden Meldungen an zuständige Finanzämter,
  • Bei Bedarf Durchführung der Prozessprüfung und Implementierungen für E-Invoicing (E-Rechnungen) mittels KSeF,
  • Unterstützung bei Umsatzsteuererstattung,
  • Unterstützung bei steuerlicher Vorprüfung, Betriebsprüfungen, Steuerverfahren.

Outsourcing der USt-Abrechnungen – Vorteile für ganzes Unternehmen

  • Ihr Unternehmen braucht nicht seine FiBu-Software für Zwecke der USt-Abrechnungen anzupassen bzw. zu ändern.
  • Sie Vermeiden potentielle Rechtsstreite mit den Finanzbehörden aufgrund des mangelnden Verständnisses der polnischen Regelungen.
  • Sie minimieren die Kosten für Schulung Ihrer Mitarbeiter im Bereich des polnischen Steuerrechts und der gesetzlichen Änderungen in der Umsatzsteuer.
  • Sie bekommen Zugang zum Fachwissen erfahrener Experten, die sich auf das polnische Steuerrecht spezialisieren.
  • Im Falle der eventuellen Probleme können Sie sich im Bereich der USt-Abrechnungen laufend beraten lassen.
  • VAT Compliance in vollem Umfang bedeutet, dass Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
  • Dank Spezialisten, die Erfahrung in den Kontakten mit der polnischen Finanzverwaltung haben, verbessern Sie die Abrechnung der polnischen Umsatzsteuer.
  • Die erforderliche Digitalisierung Ihrer Abrechnungen (ViDA, E-Invoicing) erfolgt schneller und einfacher.
  • Durch die Inanspruchnahme der Leistungen von RSM – einer international tätigen Beratungsgesellschaft – können Sie die Zusammenarbeit mit den Steuerberatern aus anderen Ländern effektiv aufnehmen.
  • Ein externes Team gibt Ihnen einen objektiven Blick auf Ihre wirtschaftliche Tätigkeit und eine breite Perspektive aufgrund seiner Spezialisierung auf USt-Abrechnungen und Zusammenarbeit unserer Experten mit vielen Branchen.
  • Sie entlasten Mitarbeiter Ihrer FiBu-Abteilungen.
  • Sie erhalten Unterstützung von unseren qualifizierten Steuerberatern.
  • Sie können sich auf eine sichere Datenübertragung verlassen.

Reicht ein FiBu-Team aus, um Unregelmäßigkeiten bei USt-Abrechnungen zu vermeiden?

Die Wirtschaftswirklichkeit wird immer mehr komplex, was sich auch auf das Steuerrecht auswirkt. Die bestimmten Steuergebiete in dem jeweiligen Unternehmen bedürfen einer Fachunterstützung – die Buchhalter*innen können also nicht mehr Experten für alles sein.

Die größten Vorteile des Outsourcings der USt-Abrechnungen sind aus Sicht der Buchhalter eines Unternehmens:

  • Möglichkeit der Konzentration ausschließlich auf Führung der Handelsbücher und Berichterstattung für interne Zwecke,
  • fehlende Notwendigkeit, die Steuervorschriften gründlich zu analysieren,
  • Gewinnung einer Person, die die notwendige Kommunikation mit den Finanzbehörden übernimmt.

Die Sache wird noch komplizierter, falls das Unternehmen die Umsätze durchführt, welche der Besteuerung mit der Umsatzsteuer in einem anderen Staat unterliegen. Dann entsteht die Notwendigkeit, sich an die ausländischen Regelungen im Bereich VAT Compliance anzupassen.

Das interne FiBu-Team kann aufgrund der Unterschiede im Steuerrecht und Sprachbarriere nicht imstande sein, das Unternehmen ordnungsgemäß in einem anderen Staat umsatzsteuerlich zu registrieren (und anschließend seine Umsatzsteuer dort abzurechnen). Dank VAT Compliance wird weder dies noch der laufende Kontakt mit ausländischer Finanzverwaltung ein Problem sein.

Umsatzsteuerbetrug vermeiden: Was ist ein Karussellgeschäft?

Ein Karussellgeschäft ist eine beliebte Methode, um die Umsatzsteuer aus der Staatskasse zu erschleichen und gilt als ein Steuerbetrug, der auf einer Kette fiktiver Lieferungen von einigen wenigen bis sogar mehreren Dutzend Unternehmen beruht. Der Karussellbetrug, der das Verschwindenlassen von Steuerpflichtigen zunutze macht, ist – aufgrund des im Vergleich zu anderen europäischen Ländern hohen Umsatzsteuersatzes – eine Steuerstraftat, die in Polen häufig begangen wird.

Unternehmen, die an einem Umsatzsteuerkarussell beteiligt sind, drohen strafrechtliche, steuerstrafrechtliche und finanzielle Verantwortung, einschließlich u.a. der Verweigerung des Vorsteuerabzugs, der doppelten Umsatzsteuerpflicht und zusätzlichen Umsatzsteuer-Sanktionen. 

Unternehmen, die zu einer Hochrisikogruppe gehören und besonders darauf achten müssen, nicht in Karussellgeschäfte verwickelt zu werden, sind Unternehmen, deren Tätigkeit Folgendes betrifft:

  • leicht zu befördernde Güter mit hohem Stückwert und geringer Größe,
  • Güter wie Kraftstoffe, Elektronik, Metalle und Metallschrott,
  • Automobil-, Bau-, Lebensmittel- und Elektronikindustrie,

und Unternehmen, deren Tätigkeit – zumindest teilweise – im Kauf und Weiterverkauf von Waren besteht, die viele Geschäftspartner haben, von denen zumindest einige wechseln. 

Die Einhaltung höchster Sorgfalt ist ein Instrument, das vom Steuerpflichtigen genutzt werden soll, um die Verstrickung in ein Umsatzsteuerkarussell zu vermeiden. Der Unternehmer, der es nutzt, sollte jedes Mal beim Beginn der Zusammenarbeit sowie anschließend regelmäßig seinen Geschäftspartner überprüfen lassen. Es ist nämlich zu beachten, dass an Umsatzsteuerbetrügen immer häufiger etablierte Unternehmen beteiligt sind.

Bei Überprüfung Ihres Geschäftspartners sollten Sie insbesondere auf Folgendes achten:

  • das Fehlen eines wirtschaftlichen Risikos des Geschäfts und einen nicht marktüblichen Preis für Waren, der nicht gerechtfertigt ist;
  • einen ungerechtfertigten Wechsel der Branche durch den Geschäftspartner;
  • fragwürdige Zahlungsbedingungen – Barzahlung, künstliche Aufspaltung von Zahlungen über 15.000 PLN, Zahlung auf ein Bankkonto, das nicht auf der sog. weißen Liste steht, Nichtanwendung des obligatorischen Split Payments;
  • einen fiktiven Charakter der Geschäftstätigkeit des Geschäftspartners, Fehlen geeigneter technisch-organisatorischer Ausstattung, fehlende Präsenz des Steuerpflichtigen im Internet.

Im Rahmen von VAT Compliance bieten wir jedem Mandanten eine individuelle Herangehensweise und wir arbeiten an Quelldokumenten, die es uns ermöglichen, potenzielle Bedrohungen in Ihrem Unternehmen zu identifizieren und zu überwachen. Wenn Sie Bedenken haben, bieten wir Ihnen zusätzliche Beratung zur Risikominderung, einschließlich Maßnahmen, die Sie bei der Entwicklung und Umsetzung interner Verfahren zur Einhaltung höchster Sorgfalt unterstützen.

USt-Abrechnungen in Polen

Mit der Entscheidung über die Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit in Polen entsteht in der Regel die Notwendigkeit, sich in der Republik Polen umsatzsteuerlich registrieren zu lassen. Für ausländische Unternehmer ohne polnische Steuerrechts- und Sprachkenntnisse sind sowohl die Registrierung selbst als auch die nachherigen laufenden steuerlichen Abrechnungen in der Regel eine große Herausforderung. 

Die sich schnell ändernden Rechtsvorschriften und die durch die polnische Regierung eingeführten Änderungen in der Umsatzsteuer (grundsätzlich im Bereich der immer umfangreicheren und ausführlicheren Berichterstattung) sind für ausländische Unternehmer ein Hindernis, das die Konzentration auf den Gegenstand des Unternehmens erschwert.

Die rechtzeitige Vorbereitung der erforderlichen Daten und ständige Aktualisierung der Kenntnisse im Bereich der Umsatzsteuer können mit einem unverhältnismäßig hohen Zeit- und Arbeitsaufwand zusammenhängen. Eine ideale Lösung für solche Unternehmer ist die Inanspruchnahme der VAT Compliance. Sie umfasst die Umsetzung der polnischen Regelungen über Umsatzsteuer in der Gesellschaft und Erfüllung der Verpflichtungen einen Umsatzsteuerpflichtigen gegenüber den Finanzbehörden in Polen mit Hilfe der externen Experten, die mit dem Umsatzsteuersystem in Polen bestens vertraut sind.
 

Einige Fakten über USt-Abrechnungen in Polen:

  • 2020 wurde das polnische USt-Abrechnungssystem leider als am komplexesten und zeitaufwendigsten unter allen OECD-Mitgliedsländern beurteilt.
  • Die Besteuerung mit der Umsatzsteuer in Polen ist für Steuerpflichtige problematisch, was durch die Tatsache belegt werden kann, dass sich die meisten Steuervorbescheide gerade auf diese Steuer beziehen.
  • Die USt-Abrechnungen gelten in einem Unternehmen als ein relevanter Bereich, denn sie betreffen praktisch alle Umsätze, finden laufend (d.h. jeden Monat) statt und werden durch die Finanzbehörden am häufigsten geprüft.
  • Polen ist einer der Vorreiter bei der Einführung der Digitalisierung der USt-Abrechnungen im Rahmen des europäischen Projekts ViDA (VAT in Digital Age) – bei Abrechnungen der polnischen Umsatzsteuer können Sie Ihre ersten Erfahrungen z.B. mit E-Invoicing machen. 
     

Wie sieht unsere Unterstützung im Bereich VAT-Compliance in vollem Umfang aus?

  • Wir unterstützen unsere Mandanten bei der umsatzsteuerlichen/mehrwertsteuerlichen Registrierung.
  • Wir führen VAT-Register aufgrund der erhaltenen Daten und Unterlagen sowie geben die Steuererklärungen und Steuermeldungen ab.
  • Wir unterstützen unseren Mandanten bei der Umsatzsteuererstattung.
  • Wir kontaktieren Finanzbehörden und erteilen ihnen erforderlichen Informationen im Falle der steuerlichen Vorprüfungen, Betriebsprüfungen und Steuerverfahren.
  • Wie bieten erforderliche Unterstützung im Bereich der Steuerberatung, falls in der Gesellschaft die Probleme identifiziert werden, die über den Leistungsumfang der VAT Compliance hinausgehen.

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