Ein ausländischer Unternehmer kann die Geschäftstätigkeit in Polen über seine Niederlassung ausüben. Im Gegensatz zur Gesellschaft hat eine Niederlassung keine Rechtspersönlichkeit, d.h. sie ist kein separates Rechtssubjekt, sondern nur eine „Abzweigung” des ausländischen Unternehmens. Die durch eine Niederlassung eingegangenen Verbindlichkeiten sind im Grunde genommen Verbindlichkeiten des Stammhauses.

 

Bei RSM Poland erbringen wir eine umfassende Dienstleistung für Eintragung einer Niederlassung in Polen, d.h. ihre Eintragung in das Landesgerichtsregister (KRS) sowie bei einem Finanzamt und Statistikamt. Gemäß dem Gesetz über die Gewerbefreiheit wird eine Niederlassung in das Landesgerichtsregister aufgrund der Entscheidung eines ausländischen Unternehmers eingetragen, die wiederum auf der Grundlage der in seinem Herkunftsland geltenden Vorschriften getroffen wurde. Im Rahmen der Dienstleistung für die Gründung einer Niederlassung in Polen bieten wir unseren Mandanten die Beratung zu der erforderlichen Form und des Inhalts des Beschlusses über die Errichtung einer Niederlassung. Wir unterstützen ausländische Unternehmer bei der Besorgung von amtlichen Dokumenten aus ihrem Herkunftsland, ihrer Legalisation – falls erforderlich – sowie Erstellung von beglaubigten Übersetzungen. Auf Wunsch des Mandanten kontaktieren wir den Notar in seinem Herkunftsland oder seinen Berater, um seine Beteiligung an Formalitäten bei der Gründung einer Niederlassung auf ein Minimum zu reduzieren.

Die Dienstleistung für die Eintragung einer Niederlassung in Polen umfasst auch die Beratung zur Ausübung der Geschäftstätigkeit, darunter auch zur Bestimmung der Form und Grundsätze von Abrechnungen zwischen der Niederlassung und dem Stammhaus des ausländischen Unternehmers.

 

Das Eintragungsverfahren in Zusammenhang mit Gründung einer Niederlassung lässt sich in folgende Stufen aufteilen:

  • Treffen der Entscheidung über die Errichtung einer Niederlassung; Besorgung der amtlichen Dokumente im Herkunftsland des Unternehmers.
  • Erstellung des Antrags auf die Eintragung der Niederlassung in das Landesgerichtsregister (KRS), sowie bei einem Finanzamt und Statistikamt;
  • Vergabe der KRS-Nummer, Steuernummer (NIP) und statistischen Identifikationsnummer REGON an die Niederlassung;
  • Übermittlung der sog. ergänzenden Informationen an das Finanzamt, Eintragung des Stammhauses für umsatzsteuerliche Zwecke.

Das Eintragungsverfahren dauert ca. 4-5 Wochen. In begründeten Fällen wird auf Wunsch des Mandanten ein Antrag auf Beschleunigung des Verfahrens erstellt. Während des Eintragungsverfahrens wird der Mandant über jede Verfahrensstufe und dessen Fortschritt laufend informiert.

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Zusammenhängende Dienstleistungen

Neben der Eintragung der Niederlassung eines ausländischen Unternehmers werden bei RSM Poland auch andere Dienstleistungen angeboten, die für ihr richtiges Funktionieren gemäß den geltenden Rechtsvorschriften notwendig sind, wie Buchführungs-, Steuer- und Rechtsdienstleistungen. Es ist auch möglich, unser Domizilservice in Anspruch zu nehmen, wodurch die Anschrift unseres Büros in Warszawa oder Poznań zugleich zur Zustellungsanschrift der Niederlassung wird.