Wenn Sie in Polen eine Handelsgesellschaft gründen  und wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, sollten Sie sich über zahlreiche gesetzliche Anforderungen und Verpflichtungen im Klaren sein. Das Corporate Advisory Team von RSM Poland bietet umfassende rechtliche Unterstützung, die in einem sich dynamisch verändernden rechtlichen und geschäftlichen Umfeld erforderlich ist. Unsere Ad-hoc-Beratung bzw. Dauerberatung für Unternehmer umfasst insbesondere die Unterstützung bei Gesellschafterwechsel und personellen Veränderungen in Gesellschaftsorganen (z.B. Geschäftsführung/Vorstand oder Aufsichtsrat), die laufende Rechtsberatung bei Änderungen von Gesellschaftsverträgen, Anteilsverkäufen oder Änderungen der Rechtsform des Unternehmens. 

 

Ad-hoc-Rechtsdienstleistungen bei der Vornahme von Änderungen in Handelsgesellschaften oder Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften in Polen und ihrer Eintragung in das Landesgerichtsregister

Wir nehmen alle Änderungen betreffend Handelsgesellschaften und Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften in Polen vor und lassen sie in das Landesgerichtsregister eintragen. Zu den am häufigsten von den Mandanten gewählten Dienstleistungen im Rahmen der Rechtsberatung gehören die Unterstützung bei der Änderung der Geschäftsadresse, der Zusammensetzung der Gesellschafter oder der Geschäftsführung/des Vorstands, der Einziehung von Geschäftsanteilen oder der Erhöhung bzw. Herabsetzung des Stamm- /Grundkapitals. Unser Team berät Sie entsprechend und unterstützt Sie in jeder Phase bei der Durchführung der notwendigen Formalitäten und des Eintragungsverfahrens bei dem Landesgerichtsregister. 

 

Verschmelzung, Umwandlung und Spaltung von Handelsgesellschaften

Die Entwicklung des Unternehmens oder Änderungen des rechtlichen und geschäftlichen Umfelds zwingen den Unternehmer häufig dazu, sich zu entscheiden, die Organisationsform des Unternehmens zu ändern. Die Berater von RSM Poland führen eine Umstrukturierung in Form der Verschmelzung, Umwandlung bzw. Spaltung von Handelsgesellschaften oder Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Handelsgesellschaft durch. Wir erstellen die notwendigen Umstrukturierungspläne sowie andere Unternehmensunterlagen und lassen die Änderungen in das Landesgerichtsregister eintragen. Zu den Dienstleistungen, die wir den Handelsgesellschaften anbieten, gehören auch ergänzende und bei den durchgeführten Abläufen notwendige Steuerberatung

 

Wirtschaftsverträge

Entsprechende Vertragsbestimmungen verringern das Unternehmensrisiko und sichern entsprechend die Interessen des jeweiligen Unternehmers. Unser Team erstellt Vertragsvorlagen, bietet Rechtsberatung an und unterstützt Mandanten bei der Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Geschäftsverträgen. 

Zu den häufigsten Verträgen, mit denen wir in unserer täglichen Arbeit konfrontiert werden, gehören Miet- und Pachtverträge für Büro- oder Lagerflächen, alle Arten von Kooperationsverträgen oder Managerverträge.

 

Rechtliche Analysen und Rechtsgutachten

Im Rahmen der umfassenden Rechtsdienstleistungen für Handelsgesellschaften erstellt unser Team von erfahrenen Anwälten und Anwältinnen rechtliche Analysen und Rechtsgutachten im Bereich des bürgerlichen Rechts, Handels- und Wirtschaftsrechts im Zusammenhang mit der Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit in Polen durch unsere Mandanten – entsprechend ihren Bedürfnissen.

 

Sonstige Dienstleistungen sowie laufende Rechts- und Unternehmensberatung von Handelsgesellschaften oder Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften in Polen

Die Führung eines Unternehmens hängt mit vielen anderen Tätigkeiten zusammen, die eine Rechtsberatung erfordern (obwohl manchmal auch eine Ad-hoc-Unterstützung ausreicht). In beiden Fällen kann Ihnen unser Corporate Advisory Team helfen, das u.a. die notwendigen Beschlüsse und Protokolle der Gesellschaftsorgane erstellt (z. B. über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Auswahl einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder die Festlegung der Regeln für die Vergütung der Mitglieder der Gesellschaftsorgane), sowie Sie beim Betreiben eines erlaubnispflichtigen Gewerbes unterstützt, z. B. bei der Eintragung oder Aktualisierung von Daten im Nationalen Register der Arbeitsagenturen usw.

 

RSM Poland bietet mehr als nur Rechtsberatung. Entdecken Sie den Umfang unserer laufenden Beratung in anderen Bereichen und finden Sie heraus, wie wir Ihr Unternehmen unterstützen können

Unsere umfassende Unternehmens- und Rechtsberatung sind nicht die einzige Form der Unterstützung für Unternehmer, die auf dem polnischen Markt tätig sind. Zu den weiteren Dienstleistungen von RSM Poland gehören das HR&Payroll-Outsourcing, das von Experten mit exzellenten Kenntnissen im Arbeitsrecht erbracht wird, Buchhaltung und Steuerberatung.

Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit in Polen – Q&A

Im Falle einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die in Polen beliebt ist, kann die Stammkapitalerhöhung ohne notarielle Änderung des Gesellschaftsvertrags erfolgen, wenn der Gesellschaftsvertrag die Bestimmungen enthält, die den Höchstbetrag der Kapitalerhöhung und ihren Zeitpunkt vorsehen.

Enthält der Gesellschaftsvertrag hingegen keine solchen Bestimmungen, so bedarf die Erhöhung des Stammkapitals der Änderung dieses Gesellschaftsvertrags beim Notar.

Eine Herabsetzung des Stammkapitals einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erfordert in der Regel eine Änderung des Gesellschaftsvertrags beim Notar. 

In Polen sind Unternehmen, die freiwillig oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung ihre Handelsbücher gemäß dem Rechnungslegungsgesetz führen, verpflichtet, Jahresabschlüsse vorzulegen.

In der Praxis kann diese Verpflichtung daher für eine in Polen beliebte Gesellschaft mit beschränkter Haftung gelten. 

Der Jahresabschluss wird vom Geschäftsleiter des Unternehmens und der für die Buchführung verantwortlichen Person (z. B. dem Hauptbuchhalter) unterzeichnet.

Wird das Unternehmen dagegen von einem mehrköpfigen Organ (z. B. der Geschäftsführung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geleitet, so ist es erforderlich, dass der Jahresabschluss von mindestens einer Person unterzeichnet wird, die Mitglied dieses Organs ist, und dass die übrigen Personen Erklärungen darüber abgeben, ob der Jahresabschluss die gesetzlichen Anforderungen erfüllt oder nicht.

Im Falle einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die in Polen beliebt ist, wird der Verlust meistens wie folgt gedeckt: 

  • mit Gewinnen der Folgejahre, 
  • mit Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen (soweit gebildet) oder Gewinnvortrag, 
  • mit Nachschüssen der Gesellschafter (sofern der Gesellschaftsvertrag die Möglichkeit vorsieht, den Gesellschaftern Nachschüsse aufzuerlegen). 

Ein künftiger Arbeitgeber muss sich einer Reihe von Verpflichtungen im Bereich des Arbeitsrechts bewusst sein, darunter insbesondere solcher, die sich auf die Beschäftigungsbedingungen, die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften oder die Bekämpfung von Diskriminierung und Mobbing beziehen.

In Polen werden diese Fragen hauptsächlich durch das Gesetz vom 26. Juni 1974 – Arbeitsgesetzbuch – geregelt.

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