Aufgrund des Inkrafttretens der weiteren Vorschriften des Gesetzes vom 1. März 2018 über Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (GBl. 2019, FN. 1115, m.Ä., im Weiteren „Gesetz”), von dem wir vorher im Artikel Zentralregister der Wirtschaftlichen Eigentümer, also Transparenz über alles schrieben, begann am 13. Oktober 2019 dieses Register (WiEReG) zu funktionieren. Es ist ein System, wo die Daten über wirtschaftliche Eigentümer, d.h. über natürliche Personen, die unmittelbar bzw. mittelbar die Kontrolle über eine Gesellschaft ausüben, gespeichert und verarbeitet werden. Die Errichtung des Zentralregisters der Wirtschaftlichen Eigentümer wird das Funktionieren von vielen Unternehmen wesentlich beeinflussen.