Mit dem Gesetz vom 4. Oktober 2018 über Mitarbeiter-Kapitalprogramme wurden alle Arbeitgeber verpflichtet, die Mitarbeiter-Kapitalprogramme (PPK) in ihrer Organisation einzuführen.
Die Mitarbeiter-Kapitalprogramme (PPK) gelten als ein allgemeines, freiwilliges, privates und langfristiges Sparsystem für Mitarbeiter. Ihre Einführung hat zum Ziel, die finanzielle Sicherheit in der Rentenzeit zu steigern.
Nachfolgend möchten wir Ihnen die PPK ausführlich darstellen, wobei im Vordergrund die arbeitgeberbezogenen Fragen stehen werden.
FÜR WEN GILT DIE PFLICHT zur EINFÜHRUNG DEs PPK?
Die PPK müssen alle Subjekte einführen, die zumindest einen Mitarbeiter einstellen. Dabei gilt als Mitarbeiter jeder Beschäftigte, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, unabhängig seiner Anstellungsart (Arbeitsvertrag, Agenturvertrag, Auftragsvertrag usw.) welcher aufgrund solch eines Vertrags rentenversicherungspflichtig in Polen ist, sowie ein Aufsichtsratsmitglied, soweit es rentenversicherungspflichtig ist.
FÜR WEN ENTFÄLLT DIE PFLICHT zur EINFÜHRUNG DEs PPK?
- Für diejenigen Arbeitgeber, die vor der endgültigen Frist für Beitritt zum PPK das PPE (Mitarbeiter-Rentenprogramm) einführen. Dabei darf der PPE-Beitrag nicht niedriger als 3,5% des Entgelts sein, falls dem PPE mindestens 25% Beschäftigte bei dem jeweiligen Arbeitgeber beigetreten sind.
- Für die Kleinstunternehmer, d.h. die Arbeitgeber mit den jährlichen Nettoumsatzerlösen bis 2. Mio. Euro und der durchschnittlichen Beschäftigung unter 10 Personen in dem vorangegangenen Jahr, falls alle Beschäftigte auf den Beitritt zum PPK verzichten.
VERGLEICH VON PPK UND PPE – DIE WICHTIGSTEN UNTERSCHIEDE
PPE |
PPK |
||
---|---|---|---|
Minimaler Beitrag |
Arbeitgeber– 3,5% Mitarbeiter – 0% |
Arbeitgeber – 1,5% Mitarbeiter – 2% |
|
Obligatorische Verträge |
- betrieblicher Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und der Mitarbeitervertretung - Verwaltungsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Finanzinstitut |
- Verwaltungsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Finanzinstitut - Vertrag über Führung des PPK zwischen dem Finanzinstitut und dem Arbeitgeber im Namen aller Mitarbeiter |
|
Rolle der Gewerkschaften/ Mitarbeitervertretung |
mitentscheidend (einflussgebend) |
begutachtend, unverbindlich für den Arbeitgeber |
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Definition des „Entgelts” |
Keine Einschränkung der jährlichen RV-Beitragsgrundlage bei Berechnung der PPE-Beiträge |
Einschränkung der jährlichen RV-Beitragsgrundlage bei Berechnung der PPK-Beiträge |
|
Informationspflichten |
Grundsätzlich hat sie der Arbeitgeber gegenüber den Mitarbeitern und den Aufsichtsbehörden (KNF) |
Grundsätzlich hat sie das Finanzinstitut als Verwalter von PPK gegenüber den Mitarbeitern und den Aufsichtsbehörden (KNF) |
Machen die Aufgaben, die nicht direkt mit dem Kerngeschäft Ihrer Firma zusammenhängen, deren Entwicklung unmöglich, wodurch Sie sich nicht auf die wichtigsten Bereichen fokussieren können?
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HÖHE UND STRUKTUR DER PPK-BEITRÄGE
Die Beiträge werden durch drei Subjekte finanziert: den Mitarbeiter, Arbeitgeber und Staat (die Regierung).
c) Staat (Regierung)
- Einmaliger Begrüßungszuschlag – 250 PLN für jeden Mitarbeiter.
- Alljährlicher Zuschlag – 240 PLN.
- Der PPK-Beitrag gilt nicht als Grundlage für Berechnung der ZUS-Beiträge (sondern als Grundlage für Berechnung der Einkommensteuer).
- Möglichkeit der Behandlung der PPK-Beiträge als abzugsfähiger Betriebsausgaben.
BEISPIEL FÜR BERECHNUNG DES PPK-BEITRAGS UND VERKÜRZUNG DES NETTOENTGELTS DES MITARBEITERS
- Entgelt des Mitarbeiters - 5 000 PLN brutto ≈ 3 550 PLN netto.
- Der minimale PPK-AG-Anteil: 1,5% des Entgelts - 75 PLN (5 000 PLN x 1,5%).
- Einkommensteuer auf den PPK-AG-Anteil – 14 PLN (75 PLN * 18%).
- Der minimale PPK-MA-Anteil: 2% des Entgelts – 100 PLN (5 000 PLN x 2%).
- Um den PPK-Beitrag verringertes auszuzahlendes Nettoentgelt – 3 550 PLN -14 PLN -100 PLN = 3 436 PLN.
- Gesamter monatlicher PPK-Beitrag – 175 PLN (75 PLN + 100 PLN).
WIE IST PPK EINZUFÜHREN?
1. Prüfung der Anzahl der Beschäftigten
Die Frist für Einführung des PPK ist abhängig von der Anzahl der Beschäftigten bei dem jeweiligen Arbeitgeber und ist wie folgt:
Frist für Erfüllung der Pflicht zur Anwendung der Vorschriften des PPK-Gesetzes |
Anzahl der Beschäftigten |
|
---|---|---|
1 |
1. Juli 2019 |
250 und mehr Beschäftigte zum 31. Dezember 2018 |
2 |
1. Januar 2020 |
50 - 249 Beschäftigte zum 30. Juni 2018 |
3 |
1. Juli 2020 |
20 - 49 Beschäftigte zum 31. Dezember 2019 |
4 |
1. Januar 2021 |
Sonstige Arbeitgeber |
Der vorzeitige Beitritt zum PPK ist ausschließlich im Rahmen einer Holding möglich.
Beispiel: ist eine der Holdinggesellschaften aufgrund der Anzahl der Beschäftigten verpflichtet, zum 1. Juli 2018 dem PPK beizutreten, dann können auch sonstige Holdinggesellschaften dieser Holding an diesem Tag dem PPK beitreten.
2. Wahl des Finanzinstituts zur Verwaltung des PPK.
Die Wahl des Finanzinstituts bedarf der Absprachen mit allen Gewerkschaften und falls sie nicht vorhanden sind, mit der Mitarbeitervertretung, die in dem bei dem jeweiligen Arbeitgeber angenommenen Verfahren bestellt wird.
Gesetzliche Wahlkriterien:
- Beurteilung der vorgeschlagenen Bedingungen für Verwaltung der im PPK gesammelten Mittel;
- Effektivität bei Verwaltung von Aktiva;
- Erfahrung in Verwaltung von Investitionsfonds bzw. Rentenfonds;
- am besten verstandenes Interesse der Beschäftigten.
3. Abschluss des PPK-Verwaltungsvertrags mit dem gewählten Finanzinstitut
Der Verwaltungsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem gewählten Finanzinstitut wird einmal innerhalb von zehn Arbeitstagen vor dem Ablauf der Frist für Abschluss des Vertrags über Führung des PPK für den ersten Teilnehmer abgeschlossen.
4. Vorstellung den Mitarbeitern des gewählten Angebots des Finanzinstituts
Zu diesem Zeitpunkt sollen die Beschäftigten über die Wahl des Finanzinstituts und ihre Pflichten informiert werden. Der Arbeitgeber ist insbesondere verpflichtet, die Mitarbeiter über die Möglichkeit des Verzichts auf PPK zu informieren sowie die durch das Finanzinstitut gelieferten erforderlichen Erklärungen der Beschäftigten zu vervollständigen.
Grundsätzlich hat vor allem das Finanzinstitut die Informationspflichten gegenüber den PPK-Teilnehmern. Unverzüglich nach dem Abschluss des Vertrags über Führung des PPK hat es den PPK-Teilnehmern die im Gesetz genannten Informationen auf dem elektronischen Wege bereitzustellen.
5. Abschluss des Vertrags über Führung des PPK.
Der Vertrag über Führung des PPK wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Finanzinstitut abgeschlossen, mit dem der PPK-Verwaltungsvertrag im Namen und für den Mitarbeiter abgeschlossen wurde – es ist ein Vertrag samt Anhang mit der PPK-Teilnehmerliste.
Der Vertrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf von 3 Monaten nach Entstehen der Pflicht zur Anwendung der Vorschriften des Gesetzes über Mitarbeiter-Kapitalprogramme bei dem jeweiligen Arbeitgeber abzuschließen.
Im Falle der neu angestellten Mitarbeiter wird der Vertrag über Führung des PPK für sie nach dem Ablauf des dritten Beschäftigungsmonats bei dem jeweiligen Arbeitgeber abgeschlossen. In der Praxis braucht man keinen weiteren Vertrag über Führung des PPK abzuschließen, denn man nimmt an, dass an dem ersten Tag nach Ablauf von drei Monaten ab Einstellungstag die Rechtsfolgen des Vertrags über Führung des PPK entstehen. Dies bedeutet, dass der neue Mitarbeiter nach Ablauf von drei Monaten seiner Beschäftigung automatisch dem PPK beitritt, es sei denn, dass er darauf verzichtet.
Dies hat zur Folge, dass diejenigen Personen, die aufgrund der kurzfristigen, einmaligen Verträge (z.B. Auftragsverträge) für weniger als drei Monate beschäftigt werden, keiner Pflicht für Berechnung der PPK-Beiträge für sie unterliegen.
Die Beschäftigten, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, dürfen keine PPK-Teilnehmer sein - für diese Personen werden keine Verträge über Führung des PPK abgeschlossen.
6. Berechnung und Zahlung der PPK-Beiträge
Der erste PPK-Beitrag ist ab dem ersten Monat nach dem Monat zu berechnen und zu erheben, in dem der Vertrag über Führung des PPK abgeschlossen wurde.
Die Zahlung des Beitrags an das Finanzinstitut erfolgt bis 15. Tag des Folgemonats nach dem Monat, in dem die Beiträge berechnet und erhoben wurden.
7. Zeitplan für Einführung des PPK
Pflicht zur Anwendung der Vorschriften des PPK-Gesetzes |
Endgültige Frist für Abschluss des PPK-Verwaltungsvertrags |
Endgültige Frist für Abschluss des Vertrags über Führung des PPK |
Monat, für den der erste Beitrag zu berechnen und zu erheben ist |
Frist für Zahlung des Beitrags an Finanzinstitut |
---|---|---|---|---|
1. Juli 2019 |
26. September 2019 |
10. Oktober 2019 |
Im November 2019 ausgezahltes Entgelt |
15. Dezember 2019 |
1. Januar 2020 |
27. März 2020 |
10. April 2020 |
Im Mai 2020 ausgezahltes Entgelt |
15. Juni 2020
|
1. Juli 2020 |
26. September 2020 |
10. Oktober 2020 |
Im November 2020 ausgezahltes Entgelt |
15. Dezember 2020 |
1. Januar 2021 |
1. Januar 2021 |
10. April 2021 |
Im Mai 2021 ausgezahltes Entgelt |
15. Juni 2021 |
8. Zeitplan für Einführung des PPK für den neu angestellten Mitarbeiter
SANKTIONEN FÜR NICHTEINFPHRUNG DES PPK
- Die Geldstrafe bis 1,5% des Entgelt-Fonds bei dem jeweiligen Arbeitgeber in dem Geschäftsjahr vor dem Jahr, in dem die Straftat begangen wurde – für nicht fristgerechten Abschluss des PPK-Verwaltungsvertrags sowie für Bewegung des Beschäftigten zum Verzicht auf PPK.
- Die Geldstrafe von 1 000 bis 1 000 000 PLN – für Nichterfüllung der Pflicht u.a. zum fristgerechten Abschluss des Vertrags über Führung des PPK, zu Einzahlungen für PKK innerhalb der vorgesehenen Fristen, zur Führung der Dokumentation in Zusammenhang mit Berechnung der Einzahlungen für PKK.
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