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Entwurf des Gesetzes über Grundsätze zur Förderung neuer Investitionen

 

Entwurf des Gesetzes über Grundsätze zur Förderung neuer Investitionen – wird das ganze Polen zu einer Investitionszone?

 

In diesem Tax Alert möchten wir Ihnen die allgemeinen Voraussetzungen des Gesetzesentwurfs darstellen, der gemäß den Ankündigungen des stellvertretenden Ministerpräsidenten Mateusz Morawiecki das ganze Polen in eine Investitionszone umwandeln soll.

 

Am 20. Oktober 2017 wurde der Entwurf des Gesetzes über Grundsätze zur Förderung neuer Investitionen (im Weiteren: Gesetzesentwurf) veröffentlicht, mit dem die Grundsätze für Förderung von Unternehmern, welche die neuen Investitionen durchführen, modifiziert wurden. Der in dem Gesetzesentwurf bestimmte Fördermechanismus soll langfristig die zurzeit funktionierenden Sonderwirtschaftszonen ersetzen, wobei jedoch die erworbenen Rechte der Unternehmer geachtet werden, denen die Ausübung der Geschäftstätigkeit in den Zonen nach den bisher geltenden Grundsätzen genehmigt wurde.

Begründung der Einführung von Änderungen

Der Gesetzgeber beabsichtigt, dass mit den geplanten Änderungen die bisherigen Unzulänglichkeiten in Bezug auf die Funktionsweise der Sonderwirtschaftszonen behoben werden. Er wies darauf hin, dass die größten Schwächen der zurzeit geltenden Fördersystems u.a.

  • ein kompliziertes und langwieriges Verfahren für Eingliederung der neuen Gebiete in die Zonen;
  • zeitliche Beschränkung der Zonen, die maximal bis 2026 funktionieren sollen;
  • eine erfolglose Auswirkung der Zonen auf das gesamte Gebiet Polens und eine beschränkte Inanspruchnahme der Förderung durch kleinere Unternehmer sind.

 

Allgemeine Voraussetzungen des Gesetzesentwurfs

Wie bisher erfolgt die Förderung durch die Gewährung von Ertragsteuerbefreiungen (d.h. der Körperschaft- und Einkommensteuerbefreiung) sowie – was eine neue Lösung ist – durch eine unentgeltliche Erbringung von Leistungen (z.B. Schulungs-, Beratungs- oder Marketingleistungen) an Unternehmer.

Die Förderung wird auch denjenigen Unternehmern zur Verfügung stehen, welche die Durchführung der neuen Investitionen in Polen vorhaben. Dies betrifft sowohl solche Investitionen wie die Errichtung eines neuen Herstellungsbetriebs, als auch die Reinvestitionen in dem bereits existierenden Betrieb. Unter den neuen förderfähigen Investitionen sind die Investitionen zu verstehen, welche die quantitativen Kriterien 

(Investitionsaufwand) sowie die qualitativen Kriterien (Übereinstimmung mit der Strategie für verantwortliche Entwicklung), die den Einfluss der Investition auf den Anstieg von Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft Polens sowie auf die wirtschaftliche Entwicklung der Region überprüfen, erfüllen.

Der Mechanismus für Berechnung der Befreiung ist beinahe gleich dem zurzeit geltenden Mechanismus in Bezug auf die Sonderwirtschaftszonen. Die meisten bisherigen Grundsätze in diesem Bereich sowie die Vorschriften über „technische Aspekte” wurden in den Gesetzesentwurf übernommen.

Unter den neuen Lösungen in dem Gesetzesentwurf sind u.a. folgende zu nennen:

  • voller Verzicht auf territoriale Einschränkungen – gemäß dem Entwurf können die Investitionen an einem beliebigen Ort landesweit durchgeführt werden;
  • Bestimmung der Dauer für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung – der Bescheid über Gewährung der Förderung gilt für eine im Voraus bestimmte Dauer (von 10 bis 15 Jahre);
  • Berücksichtigung der Ziele und Voraussetzungen einer mittelfristigen Entwicklungsstrategie des Staates;
  • Einführung der Mechanismen zur Entgegenwirkung der Nutzung einer Förderung zur Erlangung eines ungerechtfertigten Steuervorteils – mit dem Gesetzesentwurf wird eine autonome Steuerumgehungsklausel in diesem Bereich eingeführt.

 

Der Bescheid über Gewährung der Förderung ergeht nur in Bezug auf eine Investition, die zahlreiche Voraussetzungen erfüllt, welche nicht in dem entworfenen Gesetz alleine, sondern in der auf dessen Grundlage erlassenen Verordnung bestimmt werden. Der Wortlaut dieser Verordnung ist zurzeit leider noch nicht bekannt. Es ist also nicht möglich, im Detail zu nennen, welche Bedingungen, Faktoren und Voraussetzungen beim Treffen der Entscheidung über Gewährung der Förderung an den jeweiligen Unternehmer berücksichtigt werden. Der Inhalt des Gesetzesentwurfs lässt vermuten, dass diese Kriterien u.a. die Größe des jeweiligen Unternehmens sowie die Arbeitslosenquote in dem Kreis, wo die neue Investition durchzuführen ist, berücksichtigen werden.

Der vorgenannte Gesetzesentwurf ist gerade in einer frühen Bearbeitungsphase und wurde an den Sejm zur Debatte noch nicht weitergeleitet. Darüber hinaus sind die meisten Schlüssel-Voraussetzungen für Gewährung der Förderung in den Verordnungen zu bestimmen, deren Wortlaut zurzeit nicht bekannt ist. Wir werden Ihnen die Arbeitsfortschritte in diesem Bereich mitteilen.

 

Sollten Sie Fragen dazu haben oder möchten Sie dieses Thema näher besprechen, dann steht Ihnen unser Experte Przemysław POWIERZA jederzeit gerne zur Verfügung.

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