Zum 12. Oktober 2017 wurde auf der Webseite des Finanzministeriums eine Information ueber die Freigabe der offiziellen Vorlage des Formulars CBC-P, d.h. einer Mitteilung zur Erfuellung der Pflicht zur uebermittlung der Informationen ueber die Gruppe von Unternehmen (CbCR) veröffentlicht. Die Vorlage des elektronischen Dokuments, das seit 19. Oktober 2017 eingereicht werden kann, ist von der Plattform ePUAP abzurufen (Vorlage Nr. 2017/10/09/4487). Die endgueltige Version des Formulars CBC-P steht auch auf der Webseite des Finanzministeriums zur Verfuegung. Darueber hinaus informiert das Finanzministerium, das es gerade an einem interaktiven Formular CBC-P arbeitet, das unter dem Lesezeichen e-Deklaracje verfuegbar sein wird.

 

Wir möchten Sie daran erinnern, dass am 31. Oktober 2017 die Frist zur Einreichung des CBC-P fuer das Geschaeftsjahr (d.h. fuer das Jahr, fuer welches ein konsolidierter Abschluss abgestellt wird und die Daten in CbCR praesentiert werden) ablaeuft, das zum 1. Januar 2016 beginnt und zum 31. Dezember 2106 endet, d.h. dem Kalenderjahr gleich ist.

Zur Erinnerung: zur Einreichung des CBC-P ist ein Unternehmen verpflichtet, das der Gruppe von Unternehmen (d.h. einer Gruppe, deren konsolidierte Ertraege in dem vorangegangenen Geschaeftsjahr höher als 750 Mio. Euro waren) angehört, seinen Sitz oder die Geschaeftsfuehrung in Polen hat bzw. seinen Sitz oder die Geschaeftsfuehrung außerhalb Polens hat, aber die Geschaeftstaetigkeit in Polen ueber einen auslaendischen Betrieb ausuebt. Mittels dieses Formulars informiert das vorgenannte Unternehmen den Leiter der Landesfinanzverwaltung ueber Folgendes:

  1. Es gilt als ein herrschendes Unternehmen, ein angewiesenes Unternehmen bzw. ein sonstiges Unternehmen, das CbCR einzureichen hat.
  2. Es nennt das berichtende Unternehmen, den Staat bzw. das Gebiet, wo das CbCR uebermittelt wird.

 

Die Mitteilung CBC-P kann man mit den elektronischen Kommunikationsmitteln als XML-Datei ueber das System e-Deklaracje erstellen und einreichen bzw. in der Schriftform vorbereiten und an die folgende Adresse zusenden:

Ministerstwo Finansów
Departament Poboru Podatków
ul. Świętokrzyska 12
00-916 Warszawa

Zugleich möchten wir Sie zugleich informieren, dass die Frist zur Einreichung des CBC-P fuer das Geschaeftsjahr, welches dem Kalenderjahr 2017 gleich ist, bereits am 31. Dezember 2017 ablaeuft.

Darueber hinaus möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Nichteinreichung des CBC-P innerhalb der genannten Frist bzw. die Abgabe darin der falschen Angaben mit einer (ueber den Steuerpflichtigen verhaengten) Geldstrafe bis 1 Mio. PLN geahndet werden sowie die steuerstrafrechtliche Haftung der dafuer zustaendigen Personen nach sich ziehen kann.

 

Sollten Sie Fragen dazu haben oder möchten Sie dieses Thema naeher besprechen, dann steht Ihnen unser Experte Przemysław POWIERZA jederzeit gerne zur Verfuegung.

E-Mail: [email protected]

Tel. +48 61 8515 766

Fax +48 61 8515 786