Przemysław POWIERZA
Tax Partner bei RSM Poland
Im Newsletter 15/2018 informierten wir über Veröffentlichung der steuerlichen Erläuterungen des Finanzministers zur Anwendung der geteilten Zahlung (GZ ). Heute können Sie den ersten Beitrag zu diesem Thema lesen. Aufgrund der Erläuterungen und Ihrer Fragen, die bei uns eingehen, stellten wir die meistgestellten Fragen in Bezug auf die Einführung der geteilten Zahlung zusammen. Denken Sie immer noch darüber nach, ob Sie die geteilte Zahlung anwenden sollen oder nicht, dann sollten Sie sich mit meinen Überlegungen vertraut machen.
1. WAS IST GETEILTE ZAHLUNG?
Die geteilte Zahlung (eng. split payment) gilt als eine neue Form der Abrechnung der Verbindlichkeiten aus den erhaltenen Rechnungen, die zwischen den das Gewerbe treibenden Geschäftspartnern zur Begleichung einer Rechnung mit der ausgewiesenen Umsatzsteuer genutzt werden kann. Grundsatz der geteilten Zahlung ist die automatische Verteilung der überwiesenen Forderung in zwei Ströme:
- den Betrag, der standardgemäß der auf der Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer entspricht, der auf dem separaten Konto des leistenden Unternehmers, dem sog. USt-Bankkonto eingeht,
- den Betrag, der dem auf der Rechnung ausgewiesenen Nettoverkaufswert entspricht, der auf ein mit dem USt-Bankkonto verbundenes Girokonto/ein Konto bei Kreditgenossenschaft SKOK überwiesen wird.
2. WEN BETRIFFT DIE GETEILTE ZAHLUNG?
Die geteilte Zahlung ist nur auf B2B-Transaktionen (Unternehmen-Unternehmen) anzuwenden. Dies bedeutet, dass man die GZ auf B2C-Transaktionen (Unternehmen-natürliche Person, die keine Geschäftstätigkeit ausübt) nicht anwenden kann.
3. SEIT WANN GILT DIE GETEILTE ZAHLUNG?
Die Vorschriften über Split Payment wurden in das polnische Rechtssystem am 1. Juli 2018 kraft Gesetzes vom 15. Dezember 2017 über Änderung des Umsatzsteuergesetzes und einiger anderer Gesetze (GBl. 2018 FN. 62) eingeführt. Dies bedeutet, dass die GZ auf die seit 1. Juli 2018 abgewickelten Zahlungen Anwendung findet, d.h. sie kann auch auf die Zahlungen aus den vor 1. Juli 2018 ausgestellten Rechnungen angewendet werden.
Sind Sie mit den finanziellen und steuerrechtlichen Fragestellungen nicht vertraut und mit den unverständlichen Unterlagen überfordert?
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4. IST ANWENDUNG DER GETEILTEN ZAHLUNG OBLIGATORISCH?
Nein. Die geteilte Zahlung ist vollständig fakultativ – der Leistungsempfänger kann (muss aber nicht) ein bestimmtes Überweisungsfenster nutzen, mit welchem der USt-Betrag auf das separate USt-Bankkonto des leistenden Unternehmers abgesondert wird. Aktuelle Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes sehen keine obligatorische Anwendung der GZ vor. Das Finanzministerium führt zurzeit die Gespräche mit der Europäischen Kommission über die Einführung der obligatorischen geteilten Zahlung. Zuerst würde das obligatorische Split Payment diejenigen Branchen umfassen, wo der höchste Anteil der Steuerhinterziehungen festgestellt wurde, d.h. Kraftstoffindustrie, Bauindustrie, Elektronik-, Schrott- oder Stahlhandel. Die Entscheidung der Europäischen Kommission darüber soll zu Ende des Jahres getroffen werden, über jegliche Fortschritte in diesem Bereich werden Sie von uns laufend informiert.
5. DARF DER VERKÄUFER DER WARE ODER DIENSTLEISTUNG IN DEN VERTRAG MIT DEM GESCHÄFTSPARTNER DIE BESTIMMUNG EINTRAGEN, WELCHE DIE ABRECHNUNG MITTTELS DER GZ VERBIETET?
Ja. Das Finanzministerium bestimmte deutlich in den Erläuterungen, dass der Verkäufer in dem Vertrag vorbehalten darf, dass er die GZ als Abrechnungsform mit dem jeweiligen Geschäftspartner (als Empfänger der Überweisung) nicht anwenden will. Dies ist grundsätzlich aufgrund der Vertragsfreiheit möglich, die einer der fundamentalen Handelsgrundsätze ist. Die Vorsicht ist jedoch geboten bei Geschäften mit den neuen Geschäftspartnern, gegenüber welchen wir irgendwelche Zweifel an ihrer Ehrlichkeit haben. Die Anwendung der GZ ist eine der Voraussetzungen für Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt (mehr dazu finden Sie auf unserem Blog, u.a. HIER).
6. KANN DER LEISTUNGSEMPFÄNGER ÜBER DIE HÄUFIGKEIT SOWIE ART UND WEISE DER ANWENDUNG DER GETEILTEN ZAHLUNG BELIEBIG ENTSCHEIDEN?
Ja, der Leistungsempfänger entscheidet selbst, welche Rechnung, in welchem Teil und gegenüber welchem leistenden Unternehmer er mittels der GZ begleicht. Das heißt, dass das Split Payment selektiv sowohl in Bezug auf Rechnungen, als auch in Bezug auf Geschäftspartner angewendet werden kann. Was mehr, der Leistungsempfänger kann wählen, welchen Teil der auf den Rechnungen ausgewiesenen Beträge er mittels der GZ zahlen will. Er kann nämlich auf solche Weise den gesamten auf der Rechnung ausgewiesenen USt-Betrag oder nur einen Teil davon zahlen.
7. WIE KANN EIN STEUERPFLICHTIGER DIE AUF DEM UST-BANKKONTO GESAMMELTEN MITTEL NUTZEN?
Die auf dem USt-Bankkonto gesammelten Mittel können auf folgende Weise genutzt werden:
- zur Begleichung des auf der Rechnung für Erwerb von Waren oder Dienstleistungen ausgewiesenen USt-Betrags;
- zur Zahlung der Umsatzsteuer an das Finanzamt;
- zur Begleichung der zusätzlichen Umsatzsteuerschuld bzw. der Verzugszinsen bezüglich Umsatzsteuer;
- zur Zahlung der Steuer aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Kraftstoffen;
- sind wir Inhaber mehrerer USt-Bankkonten bei einer Bank bzw. bei der Kreditgenossenschaft SKOK, dann können wir die Geldmittel von einem USt-Bankkonto auf ein anderes USt-Bankkonto frei überweisen.
Leider ist es nicht möglich, sonstige öffentlich-rechtlichen Verbindlichkeiten, z.B. Ertragsteuern bzw. Sozialversicherungsbeiträge von diesem Konto zu zahlen. Die Möglichkeit, über die auf dem USt-Bankkonto gesammelten Mittel frei zu verfügen, ist eingeschränkt, der Steuerpflichtige kann jedoch bei dem Vorsteher des Finanzamtes die Freigabe der Mittel von dem USt-Bankkonto auf sein mit diesem Konto verbundenes Girokonto bzw. Konto bei SKOK beantragen (die Details zum Freigabeverfahren bespreche ich in dem nächsten Beitrag).
8. WELCHE KOSTEN GENERIERT DIE ANWENDUNG DER GETEILTEN ZAHLUNG?
Die Eröffnung und Führung der USt-Bankkonten ist unentgeltlich. Bei der Anwendung der GZ steigen aber die Kosten von Einzelüberweisungen, denn für die im Rahmen der GZ getätigten Überweisungen werden durch die jeweilige Bank bzw. SKOK die üblichen Gebühren erhoben. Darüber hinaus soll man mit einem höheren administrativen Aufwand und Büroaufwand rechnen.
9. SCHRÄNKT DIE ANWENDUNG DER GETEILTEN ZAHLUNG DIE LIQUIDITÄT DES STEUERPFLICHTIGEN EIN?
Die Freiheit im Bereich der Verfügung über die durch den Steuerpflichtigen auf dem USt-Bankkonto gesammelten Mittel ist eingeschränkt, was zu Problemen mit der Liquidität des Steuerpflichtigen beitragen kann. Alles hängt aber von der individuellen Situation des jeweiligen Unternehmers ab. Nehmen wir an, das sich der wichtigste (bzw. der einzige) leistende Unternehmer des jeweiligen Steuerpflichtigen für die Abrechnung der Transaktionen mit ihm mittels der GZ entscheidet. Zweifelsohne verschlechtert die Bindung des dem Steuerbetrag entsprechenden Betrags auf dem USt-Bankkonto in solch einem Fall die Liquidität des leistenden Unternehmers. Fehlende Möglichkeit, die auf dem USt-Bankkonto gesammelten Mittel zu nutzen, kann weitere negative Konsequenzen haben, z.B. nicht termingerechte Zahlung der Löhne und Gehälter an Arbeitnehmer oder Verzicht auf einen günstigen Angebot für Kauf von Waren oder Dienstleistungen aufgrund des Geldmangels für ihre Anschaffung. Dadurch können die Unternehmer zusätzliche Verbindlichkeiten eingehen - d.h. die Fremdfinanzierung in Anspruch nehmen, die natürlich mit zusätzlichen Kosten verbunden sind.
10. SOLLEN DIE UNTERNEHMER, WELCHE DIE GETEILITE ZAHLUNG NICHT ANWENDEN, HÄUFIGERE BETRIEBSPRÜFUNGEN ERWARTEN?
Weder die Rechtsvorschriften noch Leitlinien des Finanzministeriums sehen häufigere Betriebsprüfungen derjenigen Unternehmer vor, welche die GZ nicht anwenden. Das Ministerium stellt sicher, dass derjenige Steuerpflichtige, dessen Abrechnungen keine Zweifel erwecken, keine Angst vor zusätzlichen Betriebsprüfungen aufgrund der Nichtanwendung der GZ haben soll.
Wie soll man im Falle der Ausstellung von Korrekturrechnungen vorgehen? Kann man im Rahmen der GZ die Sammelüberweisungen abwickeln? Wie kann man die Mittel von einem USt-Bankkonto auf ein anderes USt-Bankkonto bzw. Girokonto überweisen? Wir versuchen, diese und viele andere Fragen bald in einem weiteren Beitrag zu diesem Thema zu beantworten. Falls Sie sich also entschieden haben, die geteilte Zahlung anzuwenden, bleiben Sie auf dem neusten Stand und verfolgen Sie unseren Blog.
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