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Rechnungslegungspolitik (-grundsätze) in einem Unternehmen – Montagsüberlegungen

4 Februar 2019

Rechnungslegungspolitik (-grundsätze) in einem Unternehmen – Montagsüberlegungen

Piotr STASZKIEWICZ
Audit Partner bei RSM Poland

Über Rechnungslegungspolitik schrieb man bereits viel: das, dass man sie haben muss, was sie enthalten soll usw. Mehr dazu kann man nicht nur in den Presseartikeln, sondern von allem in den Quellen lesen, z.B. in dem Rechnungslegungsgesetz (Art. 10) sowie in IAS 1 und IAS 8. Deswegen wird das jetzt nicht mehr angesprochen. Wir werden uns auch auf die Verantwortung der Geschäftsleitung für Fehlen der Rechnungslegungspolitik bzw. ihre Nichtaktualisierung nicht konzentrieren; über Strafen/Geldstrafen schrieb man auch viel, sogar auf unserem Blog. Heute analysieren wir grob die Ziele der Rechnungslegungspolitik, die der Durchführung der beabsichtigten Aufgaben des Unternehmens untergeordnet sein und die Bedingungen zur Unterstützung der Entwicklung und einer langfristigen Tätigkeit des Subjekts gewährleisten sollen.

PRÜFUNG DER RECHNUNGSFÜHRUN
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In den letzten zwanzig Jahren wurde immer üblicher, dass die Unternehmen ins Auge fallen bzw. als ein toller Arbeitgeber wirken möchten. Deswegen haben manche Gesellschaften nicht nur ein glänzendes Logo, sondern auch eine Mission und Vision, die an ihrem Sitz so stolz präsentiert werden, dass jeder Arbeitnehmer oder Besucher wahrnimmt, welche Werte in diesem Unternehmen (zumindest in der Theorie) gepflegt werden. Auch die Webseiten werden als Lockmittel genutzt. Na ja, schließlich ist hier das Ziel die Optimierung des Unternehmenswertes, z.B. durch Erhöhung von Erlösen und Gewinnen der neuen Kunden (man möchte sagen: zufriedenen Kunden). Einstellung gegenüber dem Kunden, Business, richtiger Verkauf, After-Sales-Unterstützung, entsprechende Einkaufskette, Optimierungen, Gewährung der Boni, Personal- und Büroausstattung, Rechtsberatung usw. –  das sind nur einige Slogans, die im Vordergrund einer aktiven Organisation stehen.

RECHNUNGSLEGUNGSPOLITIK ALS VISITENKARTE DES UNTERNEHMENS

Kaum jemand bemerkt, dass die Rechnungslegung alle diese vorgenannten Bereiche in sich vereint und gut genutzt die Handlungsergebnisse, Zahlen und Beschreibungen schön präsentieren lässt . Der Jahresabschluss wird immer häufiger bemerkt und – genutzt durch beteiligte Personen bzw. Interessengruppen – kann neben dem guten Verkaufsprozess, der optimierten Lieferkette, dem Unternehmenspersonal bzw. einem effektiven, im Gedächtnis haften gebliebenen Warenzeichen eine echte Visitenkarte eines zuverlässigen Unternehmens sein. Sie kann von dem entsprechenden finanziellen Niveau der Führungskräfte zeugen, welche die Organisation als einen lebenden Organismus holistisch behandeln und die Bedürfnisse der Finanzbuchhaltungsmitarbeiter im Bereich der Berichterstattung verstehen. Die hochqualitative Rechnungslegung, die mit einem Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers bestätigt wird, setzt den Punkt auf dem i, indem sie den richtigen Informationsfluss in dem Unternehmen, das Verstehen des Zwecks der Berichterstattung und die ordnungsgemäße Widerspiegelung der Geschäftstätigkeit in dem Jahresabschluss nachweist.

Wie sind also der Verkauf, die Durchführung der Pflichten des Unternehmens, Übertragung der Nutzen und Risiken auf den Geschäftspartner, Einkäufe, Gewährung von Rabatten, Auswirkung der unterzeichneten Verträge auf das Nutzungsrecht an Vermögenswerten u.dgl. in der Rechnungslegung zu erfassen? Wie kann man feststellen, ob das jeweilige Problem für die Gesellschaft relevant ist oder nicht? Die Antwort auf diese sowie viele andere Fragen sollen wir gerade in der Rechnungslegungspolitik finden, d.h. einer Sammlung der aktuellen Grundsätze-Leitlinien, die jedes Unternehmen von dem ersten Geschäftsvorfall begleiten sollen; sie sollen ein Wegweiser sein, der zu einer hochqualitativen Rechnungslegung, quantifizierten Visitenkarte des Unternehmens führt.

Aber was soll man tun und was beachten, wenn wir über keine Rechnungslegungspolitik verfügen bzw. wenn sie nur dazu ist, um einfach zu „sein” bzw. wenn sie seit langem nicht mehr aktuell ist (mit dem letzten Update vor 15 Jahren ... – solche Rechnungslegungsgrundsätze gibt es in den Unternehmen gar nicht selten)? Darüber schreiben wir ausführlich in dem nächsten Beitrag.

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Autor

Piotr STASZKIEWICZ
Audit Partner

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