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M&A-Transaktionen – Schritt für Schritt ohne Fehltritte (Teil 1)

Katarzyna BUDA
Transaction Advisory Manager bei RSM Poland

Seit mehr als 100 Jahren bilden Fusionen und Übernahmen die Grundlage für Unternehmensentwicklung. Die Steigerung des Vertrauens, Verbesserung der Unternehmenslage, die auf bessere wirtschaftliche Verhältnisse zurückzuführen ist, sowie der Zugang zu stabilen Finanzierungsquellen tragen zu einer bedeutenden Erweiterung der globalen Perspektiven für M&A-Transaktionen bei. Es ist darauf hinzuweisen, dass sich auch die Wirtschaftskrise auf die Unternehmenskonsolidierung positiv auswirkt.

Die Übernahme eines Unternehmens kann verschiede Formen annehmen – z.B. durch Erwerb von Aktien bzw. Geschäftsanteilen sowie durch die Übernahme der Vermögenswerte bzw. eines Teilbetriebs. Dagegen kommt eine Fusion, auch Verschmelzung genannt, dann vor, wenn zwei Subjekte von einer identischen oder vergleichbaren Größe miteinander verschmelzen und jedes davon sich an dem verschmolzenen Unternehmen zu 50% beteiligt und die Aktionäre der zusammenschließenden Gesellschaften je 50% der Stimmen in der Hauptversammlung der verschmolzenen Gesellschaft erhalten. In jedem anderen Fall spricht man von der Unternehmensübernahme.

Man muss betonen, dass eine Fusion ein Sonderfall einer Übernahme ist. Laut Gesetzbuch der Handelsgesellschaften (KSH) werden dabei zwei Modelle angewendet: Verschmelzung zur Aufnahme und Verschmelzung zur Neugründung. Die Verschmelzung zur Aufnahme erfolgt durch die Übertragung des gesamten Vermögens der übertragenden Gesellschaft gegen Anteile bzw. Aktien, welche die aufnehmende Gesellschaft an die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft herausgibt. Die Verschmelzung zur Neugründung erfolgt durch die Gründung einer neuen Kapitalgesellschaft, auf welche das Vermögen aller verschmelzenden Gesellschaften gegen Anteile bzw. Aktien der neuen Gesellschaft übertragen wird. Unabhängig von dem gewählten Modell tritt die fortsetzende Gesellschaft in alle Rechte und Pflichten der verschmolzenen Gesellschaften ein.

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Es ist jedoch zu beachten, dass die Übernahme eines Unternehmens nicht das Ziel alleine, sondern ein Mittel zum strategischen Zweck ist. Entscheidet man sich für die Übernahme, dann zeichnet der Investor das Idealprofil eines Unternehmens, das die festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Die Anfertigung solch eines Profils ermöglicht eine aktive Suche nach einem attraktiven Unternehmen, d.h. nach einem solchen, das möglichst viele in dem Profil enthaltenen Voraussetzungen erfüllt. Verfügt der Investor über ein bestimmtes Bewerberprofil, dann kann er den Bewerber entweder alleine suchen, identifizieren und auswählen, oder einen Profi damit beauftragen.

Solche Dienstleistungen erbringen meistens Investitionsbanken oder Beratungsunternehmen. Nachdem ein entsprechender Bewerber identifiziert wird, wird der Kontakt zu seiner Geschäftsführung aufgenommen, um die Gespräche über die Möglichkeit der Durchführung einer ausführlichen Unternehmensanalyse durchzuführen. Die gesammelten Informationen lassen die Vor- und Nachteile des Bewerbers einschätzen und seine vorläufige Bewertung vornehmen. Das Verzeichnis von kritischen Elementen, die auf einer weiteren Stufe im Detail zu überprüfen sind, enthält:

  • zu niedrige oder zu hohe Vergütung der Eigentümer/Anteilseigner/Führungskräfte;
  • zu langsam oder zu schnell abgeschriebene Investitionen;
  • nicht umschlagende Vorräte;
  • uneinbringliche Forderungen;
  • zu niedrige oder zu hohe Finanzierungskosten;
  • außerbilanzielle Verbindlichkeiten;
  • umgeschätzte bzw. unterschätzte Immobilien bzw. andere Vermögenswerte;
  • Produktlebenszyklus;
  • Technologieniveau;
  • fehlende Entwicklungskosten (hoher aktueller Gewinn, der in Zukunft verschwinden kann).

Dies bestätigt, dass das übernehmende Unternehmen viele analytische Handlungen vornimmt, welche eine vorläufige Untersuchung der potenziellen Bewerber zum Ziel hat. Solche Analysen werden von den Experten als preliminary due diligence bezeichnet, die auf den Erwerb eines grundlegenden Wissens über den potentiellen Bewerber abzielen, durch welchen der Investor eine vorläufige Wahl treffen kann. Preliminary due diligence umfasst in der Regel die Analyse der allgemein verfügbaren Finanzdaten, Börsenprospekte, Jahresberichte, Durchsicht über den Gesellschaftsvertrag und Analyse der Informationen über Führungskräfte des Bewerbers. Diese Analyse ist meistens vertraulich.

Nach der Durchführung der preliminary due diligence bekundet der Investor – falls er sich für den Bewerber immer noch interessiert – sein Interesse daran. Unabhängig davon, in welcher Form das Interesse des Investors bekundet wird, soll er ein kurzes Memorandum vorbereiten, das Folgendes beschreibt:

  • Zweck der Interessenbekundung;
  • Profil des Interesse bekundenden Unternehmens;
  • Vor- und Nachteile des betroffenen Unternehmens, an dem das Interesse bekundet wurde;
  • Vertreter der bekundenden Partei.

Verläuft die Anfangsphase erfolgreich, dann soll sie mit den Festlegungen enden, welche die Grundlage für einen weiteren Ablauf der Übernahme eines bestimmten Unternehmens bilden. Solche Festlegungen sind in der Regel in solchen Dokumenten wie die Absichtserklärung und der Geheimhaltungsvertrag enthalten. Pflichtinhalte einer Absichtserklärung sind:

  • Bezeichnung der Vertragspartner;
  • Konkretisierung des Transaktionsvorhabens (zu übernehmenden Aktien bzw. Vermögenswerte);
  • Bezeichnung der eventuellen, von der Transaktion ausgeschlossenen Aktiva und Passiva;
  • Transaktionswert (Preis, Preisspanne);
  • Bedingungen, die zu erfüllen sind, damit die Transaktion zustande kommt (Due Diligence, Aufsichtsratsbeschlüsse, Hauptversammlungsbeschlüsse, Einwilligung der Behörden – des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz (UOKiK) bzw. des Ausschusses für Finanzaufsicht, Gutachten des Finanzamtes über steuerliche Folgen der Transaktion, Ausschließlichkeit der Verhandlungen – Dauer).

Falls der potentielle Käufer in derselben Branche wie das zu übernehmende Unternehmen tätig ist, (aber nicht nur dann) ist zu beachten, dass die gewonnenen Informationen einen Handelswert haben, denn sie lassen sich in der Aufwands- und Ertragsstruktur, dem technologischen Zustand, der Rentabilität des bestimmten Sortiments, Preis- und Personalpolitik, Abnehmer- und Lieferantenliste sowie Zukunftspläne des zu übernehmenden Unternehmens auskennen. Deswegen ist der Geheimhaltungsvertrag ein notwendiger Bestandteil bei den Gesprächen zwischen dem Käufer und Verkäufer. Er muss so abgeschlossen werden, um die Durchführung von bestimmten finanziellen Sanktionen bei Zuwiderhandlung zu ermöglichen.

Verfügt der Investor über die unterzeichnete Absichtserklärung und den Geheimhaltungsvertrag, dann kann er eine detaillierte Analyse des zu übernehmenden Unternehmens durchführen, um sich einen Überblick über das Potential, Risikofaktoren und die Finanzlage dieses Unternehmens zu verschaffen. Diesen Prozess nennt man umgangssprachlich Due Diligence. Die während der analytischen Phase gesammelten Informationen lassen den Investor den Unternehmenswert berechnen und eine Entscheidung treffen, ob es die Grundlage für Beginn der Verhandlungen über die Übernahme bzw. Fusion gibt und wenn ja, dann unter welchen Bedingungen. Und hier machen wir einen Stopp.

Über Vor- und Nachteile einer Due Diligence sowie darüber, wie sie richtig durchzuführen ist und welche Rolle sie dann spielt, erzähle ich in den nächsten Teilen.  

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