Sebastian GOSCHORSKI
Accounting & Payrol Partner bei RSM Poland
Infolge der Entscheidung des Finanzministeriums (MF) zur schnellstmöglichen Verkleinerung der Mehrwertsteuerlücke wurden eine neue Berichtsmethode (JPK_VAT) und die neueste Technologie zur Prüfung und Analyse von Daten eingeführt.
Das FM analysierte im Jahr 2018 über 4 Milliarden Rechnungen auf Basis von JPK_VAT-Dateien. Knapp 200 000 davon, die ein Mehrwertsteuervolumen von fast 400 Millionen PLN auswiesen, wurden als verdächtig eingestuft. Allein im ersten Halbjahr 2018 wuchs das zu zahlende Steueraufkommen im Zuge der Korrektur von Mehrwertsteuererklärungen nach erfolgten Prüfungen um fast eine halbe Milliarde Zloty an. Da die Software aktuell weiter optimiert wird, ist damit zu rechnen, dass das System im Jahr 2019 noch effektiver sein wird. Im Falle der Entdeckung von Diskrepanzen wird in jedem Fall eine E-Mail-Nachricht mit der Bitte um Überprüfung versandt, und falls Fehler festgestellt werden – um die Korrektur der Steuererklärung bzw. der JPK_VAT-Datei. Die Nachrichten werden per E-Mail oder SMS versandt. Darüber hinaus steht auch die Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 500 PLN für jeden festgestellten Verstoß im Raum.
Einige Worte zu JPK_VAT
Ein Standard Audit File besteht aus zwei Teilen. Der erste ist das JPK_VAT, d.h. ein Verzeichnis der bezogenen und erbrachten Leistungen, das von allen Unternehmern zwingend einzureichen. Das zweite Element, das auf Anforderung der Steuerbehörden in elektronischer Version vorgelegt wird, ist:
- JPK_KR – mit Daten aus den Handelsbüchern,
- JPK_WB – mit Daten von Kontoauszügen,
- JPK_MAG – mit Daten aus den Vorratslagern,
- JPK_FA – mit Daten über Mehrwertsteuerrechnungen,
- JPK_PKPIR – mit Daten aus der Einnahmenüberschussrechnung,
- JPK_EWP – mit Daten aus der Einnahmenaufstellung.
Sind Sie mit den finanziellen und steuerrechtlichen Fragestellungen nicht vertraut und mit den unverständlichen Unterlagen überfordert?
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Die Einführung von JPK_VAT hat für Unternehmer eine zusätzliche Pflicht gegenüber den Steuerbehörden zur Folge. Aktuell muss jeder aktive Unternehmer sowohl die JPK_VAT-Datei, als auch die Steuererklärungen VAT-7 bzw. VAT-7K einreichen. Dabei ist zu bedenken, dass JPK_VAT monatlich eingereicht werden muss, auch wenn der Steuerpflichtige die Umsatzsteuer vierteljährlich abrechnet. Wer als Unternehmer seine Leistungen innergemeinschaftlich erbringt oder Reverse-Charge-Transaktionen tätigt, muss außerdem die Meldungen VAT-UE oder VAT-27 für die betroffenen Monate vorlegen. So werden die Informationen sowohl in den Umsatzsteuererklärungen als auch in der JPK_VAT-Datei übermittelt, was eine Doppelung in einigen Aspekten bedeutet.
Einschränkungen der JPK_VAT-Methode
Obwohl die JPK_VAT-Datei Daten über im VAT-Register aufgeführte Transaktionen (einschließlich der berechneten und fälligen Umsatzsteuersummen) enthält, kann sie in ihrer aktuellen Form die VAT-7-Erklärung nicht ersetzen. Eine Weiterentwicklung von JPK_VAT ist auch deshalb erforderlich, weil die Dateien wichtige Informationen nicht enthalten, wie z.B. Angaben über die angeforderte Höhe des Überschusses der Vorsteuer im Vergleich zur angefallenen Mehrwertsteuer, oder Daten zu Vergünstigungen beim Kauf von Registrierkassen.
Die Zukunft von JPK_VAT. Entwicklung hin zu JPK_VDEK
Anfang 2020 plant das Finanzministerium die Einführung weiterer Lösungen in Bezug auf die Mehrwertsteuererklärung und die Standard Audit Files. Dabei geht es um zusätzliche Daten, die die Analyse und Kontrolle der Mehrwertsteuer durch die Steuerbehörden erleichtern sollen. Die gute Nachricht ist, dass die beiden Berichtsformen zusammengelegt werden und eine neue JPK-Struktur entsteht – JPK_VDEK. Gleichzeitig ist die neue Erklärung aber deutlich ausführlicher. Damit werden die bekannten Vordrucke VAT-7 und VAT-7K verschwinden. Dies soll den Absichten zufolge Zeit sparen, weil die Doppelung der Pflicht zur Einsendung und Prüfung von Daten wegfällt. Die Steuerbehörden hingegen können die Daten schneller prüfen, wodurch die Rückerstattung beschleunigt werden soll. Die negative Seite der neuen Lösung ist jedoch der Verzicht auf die Quartalsabrechnung von Steuerforderungen, wodurch ein Teil der Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, zukünftige Ausgaben und Investitionen (z.B. in Sachanlagen) frei zu planen.
Angesichts dessen ist zu bedenken, dass die PCs des Finanzministeriums noch „dazulernen”, weshalb mit einem Ansturm an versendeten Anfragen direkt an die Steuerpflichtigen zu rechnen ist. Mit Sicherheit werden die Berichte immer detaillierter – dies soll die Steuereinziehung unterstützen und den Kampf mit Steuerhinterziehern vereinfachen. An dieser Stelle muss erwähnt werden, dass Betriebsprüfungen aktuell deutlich detaillierter als bisher ausfallen können und die Wahl des zu prüfenden Steuerpflichtigen auf analytischer Grundlage getroffen wird. Die meisten Daten stehen aber sicher erst nach den Sommerferien zur Verfügung, wenn die neue Lösung bereits mit großen Schritten naht.
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