Agnieszka NOSOWSKA
Junior Audit Manager w RSM Poland
Neulich erwähnten wir bei der Besprechung des fünfstufigen Modells und der Bestimmung des Transaktionspreises die Methoden für Bestimmung dieses Preises, die wir in diesem Beitrag näher erläutern möchten.
ERWARTUNGSWERTMETHODE
Diese Methode kann man in folgenden Fällen erfolgreich anwenden:
- bei der Vielzahl von ähnlichen Verträgen;
- im Falle der Erwartung von mehr als zwei möglichen Ergebnissen;
- im Falle der möglichen Schätzung der Wahrscheinlichkeit von Ergebnissen.
Kurz gesagt: die Berechnung des Transaktionspreises kann man mit der Addition der Produkte der möglichen Beträge der Gegenleistung und der ihnen entsprechenden Eintrittswahrscheinlichkeit gleichstellen.
Beispiel[1]
Das Subjekt, das sich mit dem Verkauf von Consulting-Dienstleistungen befasst, schloss einen Beratungsvertrag mit gleichzeitiger Implementierung des integrierten Managementsystems ab. Vertragsgemäß liegt der Preis für Leistungsdurchführung und Implementierung bei 50.000 PLN und die Durchführungszeit beträgt 6 Monate. Der Vertrag sieht eine Strafe von 6.000 PLN für jeden Monat Verzug bei der Leistungserbringung sowie einen Bonus von 10.000 PLN für Leistungserbringung im Laufe von 5 Monaten vor. Der Vertrag sieht auch die Strafen für notwendige Nachbesserungen und zusätzliche Arbeiten aufgrund eines nicht richtig funktionierenden Systems in Höhe von 500 PLN monatlich vor.
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Aus der Erwartung des Subjekts und seiner Beurteilung geht hervor, dass bei den Projekten solches Umfangs und bei den zur Verfügung stehenden Ressourcen und Mitteln:
- die Wahrscheinlichkeit der fristgerechten Leistungserbringung bei 80% liegt;
- die Wahrscheinlichkeit der vorzeitigen Leistungserbringung bei 5% liegt;
- die Wahrscheinlichkeit des Verzugs von maximal 1 Monat bei der Leistungserbringung bei 15% liegt.
Der zu erwartende Wert (Transaktionspreis) beträgt: 49.600 PLN, d.h. es ist die Summe der Produkte:
80%*50.000 = 40.000,
5%*(50.000+10.000)= 3.000,
15%*(50.000 – 6.000)= 6.600
Der geschätzte Transaktionspreis widerspiegelt die glaubwürdige Schätzung der zu erwartenden Gegenleistung aus dem Vertrag aufgrund der bisherigen Erfahrung und der Möglichkeiten des Subjekts bei der Durchführung der Leistungen solcher Art. Die glaubwürdige Schätzung des Transaktionspreises ist zu jedem Bilanzstichtag zu beurteilen. Angenommen, dass der Vertrag zum Jahreswechsel durchgeführt wird, soll das Subjekt die Schätzung unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Arbeiten und der Erwartungen in Bezug auf die Gegenleistung aus dem Vertrag beurteilen. Würde sich jedoch erweisen, dass die Wahrscheinlichkeit der fristgerechten Leistungserbringung von 80% auf 70% sinkt und somit die Wahrscheinlichkeit der Überschreitung der vertraglichen Frist bis auf 20% steigt, dann soll das Subjekt einen neuen Transaktionspreis bestimmen und den Erlös berichtigen.
BERECHNUNG DES WAHRSCHINLICHSTEN WERTS
Diese Methode könnte bei den Verträgen angewendet werden, die zwei mögliche Ergebnisse annehmen, z.B. ob eine Prämie bzw. ein Rabatt eintritt oder nicht. Der wahrscheinlichste Wert des Transaktionspreises wird von einem Umfang der möglichen Beträge bestimmt.
Beispiel[2]
Das Subjekt unterzeichnete einen Vertrag über Verkauf einer großen Menge seiner Waren an eine Einzelhandelskette. Der vertraglich bestimmte Preis liegt bei 900.000 PLN. Zugleich sieht der Vertrag vor, dass der Kunde einen Bonus von 5% des Verkaufswerts erhält, falls er erneut eine bestimmte Menge – und dann zu einem um 0,5% niedrigeren Preis als im laufenden Vertrag – bestellt.
Der zulässige Wertumfang des Transaktionspreises ist:
- 900.000 PLN – falls kein weiterer Vertrag unterzeichnet wird (der Bonus wird dann nicht angewendet),
- 855.000 PLN – falls ein weiterer Vertrag unterzeichnet wird (der Bonus wird dann gewährt).
Aus der Zusammenarbeit mit anderen Handelsketten und den Gesprächen mit dem Kunden geht hervor, dass die Wahrscheinlichkeit der Unterzeichnung eines weiteren Vertrags über Lieferung zu einem herabgesetzt Preis sehr hoch ist und eine weitere Transaktion fast sicher ist. Das Subjekt erfasst den Erlös von 855.000 PLN aus dem Vertrag als Gegenleistung, die ihm gemäß seinen Erwartungen aus diesem Kaufvertrag zustehen wird.
Bei der Anwendung des fünfstufigen Modells zur Erfassung von Erlösen nach IFRS 15 wählt das Subjekt die entsprechende Methode für Bestimmung des Transaktionspreises unter Berücksichtigung der Art des abgeschlossenen Vertrags und es wendet diese Methode während der gesamten Vertragslaufzeit konsequent an. Bei der Beurteilung der in der Erwartungswertmethode angewendeten Wahrscheinlichkeit sowie der erreichbaren Beträge der Gegenleistung im Falle der Berechnung des wahrscheinlichsten Werts nimmt das Subjekt sowohl historische Daten und Informationen, als auch aktuelle Pläne und Prognosen in Anspruch.
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[1] *Eigene Bearbeitung aufgrund des Schulungsmaterials des Bildungszentrums der Polnischen Kammer der Wirtschaftsprüfer - Neues Modell zur Erfassung von Erlösen nach IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden”:
[2] Eigene Bearbeitung aufgrund des Schulungsmaterials des Bildungszentrums der Polnischen Kammer der Wirtschaftsprüfer - Neues Modell zur Erfassung von Erlösen nach IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden”: