Gleich wird weitere Änderung des Gesetzes über Sonderinstrumente wegen der COVID-19-Pandemie an Legislative weitergeleitet. Die neuesten Regelungen im Rahmen des Hilfspakets sollen die meisten Städte und Gemeinden betreffen. Die vorgeschlagenen Lösungen sollen den lokalen Behörden im Kampf gegen Pandemie helfen, u.a. durch vorübergehende Lockerung der Fiskalpolitik. Es ist nämlich zu beachten, dass zu den Aufwendungen der Städte und Gemeinden die zurzeit erhöhten Gesundheitsausgaben, Ausgaben für Pflege der älteren und alleinstehenden Personen, Hilfen für Unternehmer oder Desinfektion zählen. Man darf dabei nicht vergessen, dass diese Gebietskörperschaften wegen der Pandemie an ihren Einnahmen stark gelitten haben, meistens aufgrund des Rückgangs der Eigeneinnahmen, der Einnahmen aus ESt, KSt, Verkauf von Fahrscheinen, Mieten oder der Immobiliensteuer. Nach Schätzungen schrumpfen ihre Haushalte um 13,5 Mrd. PLN, d.h. um 10% des prognostizierten Wertes. Die in der Gesetzesänderung vorgeschlagenen Änderungen sollen ihnen gewährleisten, trotz der ungünstigen Umstände durchzuhalten. Die wichtigsten Vorschläge umfassen:
- Zustimmung der Zentralregierung zur Erhöhung der Verschuldung der Städte und Gemeinden um den geplanten Einnahmenverlust aufgrund des COVID-19;
- Lockerung im Jahr 2020 der Fiskalregel, die die Verschuldung der jeweiligen Gebietskörperschaft auf den tatsächlichen geplanten Einnahmenverlust aufgrund des COVID-19 einschränkt;
- Einführung der Möglichkeit, die Raten des Bildungs-, Ausgleichs-, Äquivalent- und Regionalbeitrags im Rahmen der allgemeinen Subvention im Jahr 2020 vorzeitig zu überweisen;
- Einführung der Möglichkeit, die Einzahlungen für den Staatshaushalt der Gebietskörperschaften mit den überdurchschnittlichen steuerlichen Einnahmen auf weitere Monate zu verschieben.
- Bestimmung der Mittel aus Gaststättenkonzession/Alkoholkonzession, d.h. aus Alkoholverkauf für Ausführung der mit der Pandemie zusammenhängenden Aufgaben, d.h. Aufgaben zur Verhinderung, Abwendung und Bekämpfung von COVID-19 und der dadurch verursachten Krisensituationen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Städte und Gemeinden die zurzeit geltenden Haushaltsregeln verletzen sowie zahlreiche Ausschlüsse in Anspruch nehmen können. Die endgültige Fassung des Hilfspakets 1.2 soll auch die Lösungen zum Hilfsprogramm Wohnung für junge Menschen enthalten.
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Sebastian GOSCHORSKI
Business Development Partner bei RSM Poland
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