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COVID-19: Hilfspaket 1.1.

Am Dienstag, 7. April, wurden die Vorschläge zur Änderung des Hilfspakets, d.h. das Hilfspaket 1.1. von der Regierung präsentiert. Das neue Hilfspaket soll sich auf weitere Unternehmen erstrecken, die zur Befreiung von ZUS-Beiträgen berechtigt sein werden, sowie neue Instrumente einführen, die den Unternehmen die Liquidität aufrechterhalten helfen. Der Wert des vorgeschlagenen Pakets liegt bei mehr als 11 Mrd. PLN.

 

Der Änderungsentwurf sieht Folgendes vor:

  • Erstreckung der Befreiung von ZUS-Beiträgen auch auf diejenigen Unternehmer, die von 10 bis 49 Mitarbeiter beschäftigen. Laut dem Vorschlag sollen sie zu 50% von den Sozialversicherungsbeiträgen für 3 Monate befreit werden. Diese Lösung gilt nicht für alle Mitarbeiter, sondern nur für 9 Personen;
  • Staatliche Förderbank BGK wird den Fonds für Liquiditätsgarantien einrichten, der die bis auf 80% garantierten Darlehen von 3,5 Mio. bis 250 Mio. PLN anbieten wird;
  • Die Agentur für Industrieentwicklung wird auch Garantien und Darlehen gewähren, wobei sie sich auf kleinere Unternehmer konzentrieren und ihnen die Darlehen mit 15 Monaten Karenz anbieten wird;
  • Verlängerung der Förderung für die aufgrund der zivilrechtlichen Verträge beschäftigten Personen bis zu drei Monaten;
  • Beihilfe für unter Quarantäne stehende Landwirte in Höhe von 50% des Mindestlohns;
  • Schutz der im Rahmen des Hilfspakets gewährten Mittel gegen Zwangsvollstreckung;
  • Einführung des unbeschränkten Internetzugangs beim Zugriff auf die Webseiten gov.pl sowie Webseiten für Medizindienste;
  • Erstreckung der Leistungen zum Schutz der Arbeitsplätze auf NGOs;
  • Eine schnellere Einrichtung des landesweiten Bildungsnetzwerkes sowie eine Lösung für Schulen betreffend Hardware und Software für Fernarbeit;
  • Verlängerung der Fristen in Verwaltungsverfahren;
  • Vereinfachungen für Postdienstleistungen.

Jetzt warten wir also auf die Genehmigung dieser Vorschläge sowie auf die Darstellung der Lösungen im Rahmen des Hilfspakets 2.0.

 

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Sollten Sie Fragen dazu haben oder möchten Sie dieses Thema näher besprechen, dann steht Ihnen unser Experte Sebastian GOSCHORSKI jederzeit gerne zur Verfügung.

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Sebastian GOSCHORSKI
Business Development Partner bei RSM Poland
Head of China Desk bei RSM Poland
e-mail: ekspert@rsmpoland.pl
tel. +48 61 8515 766
fax +48 61 8515 786