Poland
Languages

Blog

Mitarbeiter-Kapitalprogramme (PPK) – aller Anfang ist schwer

17 Juli 2019

Mitarbeiter-Kapitalprogramme (PPK) – aller Anfang ist schwer

Sebastian GOSCHORSKI
Accounting & Payroll Partner bei RSM Poland

Mit Anfang Juli schlossen sich die Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern dem System der Mitarbeiter-Kapitalprogramme (PPK) als erste an und sie begannen, bei diesem langfristigen Sparprogramm ihre Mitarbeiter anzumelden. Deswegen soll man sich die Frage stellen, welche Finanzinstitute das PKK bedienen und nach welchen Grundsätzen die auf den Konten der Mitarbeiter gesammelten Mittel ausgezahlt werden. Dazu machen Sie sich mit diesem Beitrag vertraut.

Die erste Stufe des Programms gilt für ca. 4.000 Arbeitgeber, die insgesamt mehr als 3 Mio. Personen beschäftigen (von der Einführung des PPK wurden 1.551 größten Unternehmen ausgeschlossen, welche die eigenen Mitarbeiter-Rentenprogramme entwickelten). Die Subjekte, die noch keine entsprechenden Verträge mit den Finanzinstituten unterzeichnet haben, haben immer weniger Zeit, um dieser Pflicht nachzukommen. Die endgültige Frist für Unterzeichnung des Vertrags mit dem Finanzinstitut ist 25. Oktober 2019 und für Unterzeichnung des Vertrags über Führung des PPK 12. November 2019. Im Falle der im Juli abgeschlossenen Verträge über Führung des PPK erfolgt die erste Einzahlung auf das PPK-Konto der Mitarbeiter bis 15. August bzw. 15. September 2019 und im Falle der im November abgeschlossenen Verträge –  bis 15. Dezember 2019 bzw. bis 15. Januar 2020. Alle weiteren sechs Monate werden sich dem System immer kleinere Unternehmen anschließen.

Welche Finanzinstitute werden das PPK bedienen?

Das Finanzinstitut zur Bedienung des Mitarbeiter-Kapitalprogramms (PPK) wird von dem Arbeitgeber im Einvernehmen mit der Gewerkschaftsorganisation in dem jeweiligen Unternehmen bzw. Vertretung der in dem Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter gewählt. Zurzeit sind zur Führung von PPK und Verwaltung der Programmersparnisse 19 Finanzinstitute berechtigt, deren vollständige Liste man auf der Webseite https://www.mojeppk.pl/lista-instytucji-finansowych.html finden kann.

Aufgrund der Marktgröße und einer noch frischen Erinnerung an Geschichte mit den Offenen Rentenfonds (poln. OFE) nehme ich an, dass die Anzahl der an Bedienung von PPK interessierten Subjekte deutlich sinken wird, denn nur die Subjekte mit einem tatsächlich großen Geschäftsumfang imstande sind, mit ihren Dienstleistungen Geld zu verdienen.

OUTSOURCING
Machen die Aufgaben, die nicht direkt mit dem Kerngeschäft Ihrer Firma zusammenhängen, deren Entwicklung unmöglich, wodurch Sie sich nicht auf die wichtigsten Bereichen fokussieren können?
MEHR

Auszahlung der Geldmittel aus PPK

Wie ich zuletzt erwähnt habe, hat das Sparen im Rahmen von PPK grundsätzlich zum Ziel, die Geldmittel für unseren Lebensherbst zu sammeln. Es wird angenommen, dass die auf dem PPK-Konto gesammelten Mittel an den jeweiligen Mitarbeiter nach der Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden sollen. Der Gesetzgeber sah jedoch ein paar alternative Methoden für Nutzung dieser Geldmittel vor. Manche davon haben mit dem Sparen für die künftige Rente eigentlich nichts zu tun. Das System lässt zu, die Geldmittel aus PPK in den folgenden Fällen auszuzahlen:

  1. Auszahlung nach dem Erreichen des gesetzlichen Alters. Entscheidet sich der PPK-Teilnehmer nach Erreichen des 60. Lebensjahres, die gesammelten Mittel ausgezahlt zu bekommen, dann werden ihm einmalig 25 % Ersparnisse ausgezahlt und die Auszahlung von weiteren 75% wird in zumindest 120 monatlichen Raten erfolgen.
  2. Ehebezogene Leistung. Sie steht zu, falls der Ehegatte des PPK-Teilnehmers auch das 60. Lebensjahr erreicht und die Ehegatten zusammen erklären, die Auszahlung in Form der ehebezogenen Leistung in Anspruch nehmen zu wollen. Solch eine Auszahlung beruht auf der Eröffnung für die Ehegatten des gemeinsamen PPK-Kontos und der gemeinsamen Auszahlung der Geldmittel daraus. Die Mittel sind zumindest über 120 Monate auszuzahlen.  Im Falle des Todes eines der Ehegatten wird die ehebezogene Leistung an den anderen Ehegatten in der bisherigen Höhe ausgezahlt, bis der Geldbestand aufgebraucht ist.
  3. Unerwartete Lebensumstände. Der PPK-Teilnehmer kann zu einem beliebigen Sparzeitpunkt die Auszahlung bis zu 25% der auf seinem Konto gesammelten Mittel beantragen, falls er selbst bzw. sein Ehegatte oder Kind schwer erkrankt. Die schwere Erkrankung umfasst eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit, die die jeweilige Person zum Erhalt einer Krankenrente wegen der Arbeitsunfähigkeit (aufgrund des Gesetzes vom 17. Dezember 1998 über die Alters- und Krankenrenten aus Sozialversicherungsfonds) berechtigt, sowie ernste Krankheitszustände. In solchen Fällen erfolgt die Auszahlung je nach dem Antrag des Teilnehmers entweder einmalig oder in Raten. Die Rückzahlung dieser Mittel in das PPK-System wird dabei nicht nötig sein.
  4. Kauf einer Wohnung. Man wird auch die Geldmittel aus PPK auszahlen können, um das Eigenkapital in Zusammenhang mit der Aufnahme eines Kredits für den Kauf einer Wohnung bzw. den Bau eines Hauses zu decken, soweit man das 45. Lebensjahr nicht vollendet hat (möglich ist die Auszahlung bis zu 100% der auf dem PPK-Konto gesammelten Mittel mit der Rückzahlungspflicht).

Zusammenfassung

Alle Arbeitgeber, auf welche sich die Pflicht zur Führung des PPK erstreckt, sollen möglichst schnell die Maßnahmen treffen, um das vorgenannte Sparsystem in ihrem Unternehmen in Gang zu setzen. Die Umsetzung des PPK ist nämlich ein ziemlich komplizierter Prozess, der - insbesondere in der Anfangsphase - zahlreicher Interaktionen und Absprachen mit den Mitarbeitern bedarf. Diese werden das System sicherlich misstrauisch betrachten. Nur ihre konsequente Überzeugung durch die Arbeitgeber von den realen Möglichkeiten des Erhalts der zusätzlichen Geldmittel in der Rentenzeit kann sie zum Sparen ermuntern. Interessant und ermunternd sieht auch die Möglichkeit aus, das Geld von PPK zur Finanzierung des Eigenkapitals für den Wohnungskauf zu leihen, obwohl sie grundsätzlich im Widerspruch zur Idee der Sammlung und Vermehrung der Ersparnisse für unser Alter steht.

Zum Schluss ist auch die zuletzt aufgeklärte Frage bezüglich der Einzelunternehmer zu beachten.  Grundsätzlich fallen diese Personen unter PPK nicht. Dagegen bekommen sie die Möglichkeit, die Einzahlungen auf das Individuelle Konto für Sicherung der Altersrente (poln. IKZE) zu erhöhen. Das Limit dafür wird vom 1,2-fachen auf das 1,8-fache Durchschnittsentgelt erhöht.

MÖCHTEN SIE MEHR ERFAHREN?
Abonnieren Sie unseren Newsletter, um über die steuerrechtlichen und finanziellen Fragestellungen auf dem Laufenden zu sein. Profitieren Sie vom Fachwissen unserer Experten!
Jetzt abonnieren

Autor

Sebastian GOSCHORSKI_RSM Poland
Business Development Partner

Powiązane usługi

Newsletter