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Handelsrechtliche Klassifizierung von Leasingverhältnissen

5 Oktober 2022

Handelsrechtliche Klassifizierung von Leasingverhältnissen

 

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • in welchen Vorschriften nach Hinweisen gesucht werden soll, wie Leasingverhältnisse in den Handelsbüchern richtig erfasst werden können;
  • auf welche Aspekte des Leasings ein Wirtschaftsprüfer achtet;
  • wie sich die polnischen und internationalen Standards voneinander unterscheiden.

 

Klaudia GREC
Junior Audit Manager bei RSM Poland

 

Leasing ist eine besondere Finanzierungsform der Geschäftstätigkeit – dank dessen müssen Unternehmen keine Vermögenswerte erwerben, um sie nutzen zu können. Die wachsende Beliebtheit des Leasings hat viele Unternehmer dazu veranlasst, die Vor- und Nachteile dieser Art der Finanzierung auch im Zusammenhang mit den abzugsfähigen Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Eine sehr wichtige, aber oft übersehene Frage ist jedoch die richtige handelsrechtliche Identifizierung der Form eines Leasingverhältnisses. Worauf sollten wir in diesem Fall achten?

Finanzierungsleasing (und nicht nur) nach dem Bilanzrecht

Unternehmer können viel Gutes und Schlechtes über die aktuellen Vorschriften sagen. Im Allgemeinen wissen wir jedoch alle, dass je universeller (und für eine möglichst größte Gruppe von Unternehmen formuliert) die Vorschriften sind, desto mehr Spielraum für die Interpretation – und sogar Überinterpretation – sie offen lassen. Und gerade damit haben wir in diesem Fall zu tun.

Während die Kriterien selbst – angegeben in Artikel 3 Absatz 4 des Rechnungslegungsgesetzes und zusätzlich unterstützt durch den Nationalen Rechnungslegungsstandard Nr. 5 "Leasing, Miete und Pacht" – ein sehr guter Hinweis sind, das dazu beiträgt, ein Leasingverhältnis als Finanzierungsleasing oder Operating-Leasing einzustufen, kann die richtige Auslegung der Vorschriften eine ziemlich große Herausforderung sein. 

Wie ist ein Leasingverhältnis zu klassifizieren?

Wie sollten wir also Leasingverhältnisse in den Handelsbüchern erfassen? Schauen wir uns die Fragen unserer Mandanten an, die wir als Wirtschaftsprüfer jeden Tag bei Abschlussprüfungen oder Beratungsgesprächen beantworten müssen.

  • Wie soll der Buchhalter 3/4 der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasingverhältnisses bestimmen? Sollte die erwartete Nutzungsdauer des Vertragsgegenstandes in einem bestimmten Unternehmen oder seine Gesamtnutzungsdauer von ihm berücksichtigt werden? Muss er sich in diesem Zusammenhang auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beziehen? Und wie ist die Dauer des Leasingverhältnisses gegenüber der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasings?
  • Wie sollte ein Unternehmer einen Diskontierungszins festlegen – insbesondere in Zeiten eines schwindelerregenden Tempos des Geldwertverlusts – um den Wert des Vertrags in der Zukunft zu überprüfen?
  • Ist die eventuelle Strafe, die dem Unternehmen für die vorzeitige Beendigung des Vertrags auferlegt wird, wesentlich oder nicht?

Diese und andere Fragen können sie um den Schlaf bringen – schließlich wirkt sich die Bestimmung der Art des Leasingverhältnisses auf die Bilanzsumme aus, was einige Unternehmen (aus verschiedenen Gründen) nicht unbedingt anstreben wollen.

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Erfassung des Leasings Schritt für Schritt

Die Erfassung eines Leasings ergibt sich aus den Vorschriften und wir werden – unter Nutzung unserer Prüfungserfahrung –versuchen, sie im Rahmen einer Reihe unserer Beiträge auszulegen.  Um diesen Prozess so weit wie möglich zu vereinfachen, widmen wir jeden Beitrag den einzelnen, spezifischen Kriterien, die bei der Einstufung eines Leasingverhältnisses für Bilanzzwecke berücksichtigt werden sollten.

Zunächst konzentrieren wir uns auf die Bestimmung der Nutzungsdauer des Leasinggegenstands.

Bevor wir Sie jedoch auf eine Reise durch die Arkana der polnischen Prinzipien des Bilanzrechts einladen, die dem Leasing gewidmet sind, empfehlen wir Ihnen, sich mit der Reihe unserer Beiträge über Leasingverhältnisse nach internationalen Standards vertraut zu machen.

Die Autoren internationaler Standards haben beschlossen, die Art und Weise der Behandlung von Verträgen so weit wie möglich zu vereinfachen, aber im Moment ist nicht zu erwarten, dass sich die polnischen Vorschriften in diesem Bereich ändern werden. Daher geben wir Ihnen in diesem Fall eine Reihe praktischer Lösungen, die Ihnen bei den häufigsten, von unseren Mandanten gemeldeten Problemen und Fragen helfen werden.

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Autor

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