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Abzinsung im Rahmen des Leasingverhältnisses Schritt für Schritt

10 Januar 2023

Abzinsung im Rahmen des Leasingverhältnisses Schritt für Schritt

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • wie man den Wert einer Leasingverbindlichkeit ermittelt;
  • wie man eine Leasingsonderzahlung buchen soll, die beim Abschluss eines Leasingvertrags geleistet wird;
  • wo die Informationen zum Leasingzins zu gewinnen sind.

 

 

Klaudia GREC
Junior Audit Manager bei RSM Poland

 

In unseren Beiträgen Leasingverhältnissen haben wir bereits über die Handelsrechtliche Klassifizierung von Leasingverhältnissen und Ermittlung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasinggegenstands geschrieben sowie und anhand einiger Beispiele veranschaulicht, wie die Regelungen in diesem Bereich auszulegen sind, damit unsere Ermittlungen so sinnvoll wie möglich sind. In diesem Beitrag werden wir uns mit der Frage der Abzinsung von Cashflows im Zusammenhang mit einem Leasingvertrag und Beziehung dieser Cashflows zum Marktwert des Leasinggegenstands befassen.

Der zukünftige Wert des Leasingverhältnisses – was sagen die Bestimmungen des Bilanzrechts dazu?

Die Bestimmungen des Bilanzrechts im Bereich Leasing sehen Folgendes vor:

Übersteigt die abgezinste Summe der zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns ermittelten und während der Vertragslaufzeit fälligen Leasingzahlungen 90 % des Marktwertes des Leasinggegenstandes zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, handelt es sich bilanziell um Finanzierungsleasing.

Nur ein Satz des Rechnungslegungsstandards, und es kann viele Fragen aufwerfen:

  • Sollte die Summe von Leasingzahlungen die Sonderzahlung und Restwertzahlung enthalten?
  • Sollten wir zusätzliche Leistungen (z. B. Flottenmanagement) und Servicegebühren einbeziehen?
  • Wie kann der Abzinsungssatz während des rasenden Wertverfalls des Geldes im Laufe der Zeit bestimmt werden?

Die Summe der Leasingzahlungen ist der Wert der gesamten Verbindlichkeit aus dem Leasingvertrag, die wir während der Vertragslaufzeit zahlen müssen.

Der Wert der Leasingverbindlichkeit setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen

Einer der Bestandteile sind monatliche Leasingraten. Der Wert der monatlichen Leasingzahlung ergibt sich direkt aus dem Zeitplan des Vertrags und ist grundsätzlich der wichtigste Bestandteil der im Bilanzrecht erwähnten „Summe der Leasingzahlungen”, die wir hier zu definieren versuchen.

Sonderzahlungen und Restwertzahlungen können etwas mehr Probleme bereiten. Während der Nationale Rechnungslegungsstandard 5 (poln. KSR 5) „Leasing-, Miet- und Pachtverhältnisse” unter Ziffer 4.2.4 wörtlich darauf hinweist, dass die Restwertzahlung Teil der Summe von Leasingzahlungen ist, die abzuzinsen ist, erhalten wir im Falle der Sonderzahlung keine ebenso klaren Informationen dazu. Dies weckt Zweifel.

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Was ist eine Sonderzahlung und wie soll sie von dem Leasingnehmer gebucht werden?

Grundsätzlich wird die Sonderzahlung zu Vertragsbeginn geleistet. Der theoretische Ansatz zur Rechnungslegung zwingt uns dazu, diese Zahlung zunächst in den Handelsbüchern zu erfassen und dann abzurechnen. In der Praxis setzen Unternehmer jedoch auf eine gewisse Vereinfachung und buchen den Wert des Leasinggegenstandes und der finanziellen Verbindlichkeit ohne Berücksichtigung der Sonderzahlung.

Was sagt KSR 5 über Sonderzahlung?

Um die Antwort darauf zu finden, müssen wir die für diesen Standard angenommenen Definitionen zu lesen. Aus Ziff. 3.17. geht hervor, dass die gesamten Leasingzahlungen Zahlungen während der Leasingdauer sind, die der Leasingnehmer zahlen muss oder dazu verpflichtet sein kann.

Die Summe der Zahlungen selbst sollte im Falle des Leasingnehmers auch die Restwertzahlung umfassen. Die Erwähnung der Sonderzahlungen werden wir in KSR 5 vergeblich suchen, was – in Verbindung mit der Geschäftspraxis und der oben genannten Vereinfachung in den Büchern und Aufzeichnungen – uns feststellen lässt, dass die Sonderzahlung kein Bestandteil der Summe von Zahlungen ist, die abgezinst werden sollten.

Wartungskosten, Reifenwechsel, Flottenmanagement... Sind zusätzliche Zahlungen abzuzinsen?

Sonderzahlungen und Restwertzahlungen sind jedoch nicht alles – beim Leasing fallen mehr Kosten an. Was sollte man damit tun? Es mag den Anschein sein, dass die Regelungen keinen Raum für freie Auslegung lassen – schließlich sehen die Bestimmungen des KSR 5 Folgendes vor:

Summe der bedingten Zahlungen (d. h. solcher, deren Wert nicht fest ist und von künftigen Faktoren abhängt – Anm. des Autors) umfasst keine Leasingzahlungen oder Zahlungen an den Leasinggeber für Nebenleistungen sowie keine Steuern und Versicherungsbeiträge für diesen Gegenstand, wenn der Nutzer diese unabhängig von den Nutzungsentgelten deckt.

Wir haben es hier also mit einem Dilemma zu tun. Wie kann die Unabhängigkeit von zusätzlichen Zahlungen von Zahlungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Leasingegenstands ermittelt werden? Dies ist nicht immer intuitiv, insbesondere wenn die vom Leasinggeber erhaltene Rechnung einen Posten enthält, der alle Zahlungen umfasst, und die Bedingungen des abgeschlossenen Leasingvertrags nicht direkt auf die Untrennbarkeit von Leistungen hinweisen.

Das zweite Problem bei zusätzlichen Zahlungen ist die Frage nach den möglichen Vorteilen für den Leasingnehmer. Profitiert der Leasingnehmer von Leistungen, die mit der Nutzung des Leasinggegenstandes einhergehen, ist der Wert der Zahlungen für diese Leistungen in die Summe der Leasingzahlungen einzubeziehen, die wir abzinsen.

Die Bestimmung dieser Vorteile ist eine sehr subjektive Frage und der Standard schreibt in keiner Weise vor, welche Kriterien der Steuerpflichtige dabei anwenden sollte. Die Erfahrung der Wirtschaftsprüfer von RSM Poland in diesem  Bereich ist jedoch so reichhaltig, dass wir mit voller Überzeugung sagen können, wie dieser Teil der Vorschriften auszulegen ist. Wir werden dies an einem Beispiel verdeutlichen.

Annahmen:

  • Leasingvertrag für Planenauflieger für einen Zeitraum von 48 Monaten.
  • Zusätzliche Leistung: Reifenwechsel alle 3.000 km mit einem Limit von bis zu 16 Reifen während der gesamten Vertragslaufzeit.

Wann bringt der Reifenwechsel im Rahmen eines Leasingvertrags Vorteile? Wenn der Leasingnehmer den Reifenwechsel nicht selbst organisiert und keine zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit dem Kauf von Reifen trägt. Materielle Vorteile sind intuitiver, aber immaterielle – z.B. Zeitersparnis – sollten ebenfalls berücksichtigt werden.

Abzinsung der Summe von Leasingzahlungen in Zeiten der Inflation

Die Abzinsung dient dazu, den aktuellen Wert im Rahmen des Vertrags unter Berücksichtigung des Wertverlusts des Geldes im Laufe der Zeit darzustellen. Der so ermittelte Wert ist Ausgangspunkt für die Beurteilung, ob die Schwelle von 90 % des Wertes des Leasinggegenstandes überschritten wird (und damit für die Beurteilung, ob der Leasingvertrag bilanziell als Finanzierungsleasing klassifiziert wird).

Gleichzeitig bringt die Abzinsung in unsere Analyse die größten Probleme der letzten Monate, nämlich die rasende Inflation und den Wertverlust des Geldes im Laufe der Zeit sowie die steigenden Zinssätze als Reaktion darauf, die sich auf die Fremdkapitalkosten auswirken.

Die Regelungen sehen vor, dass zur Abzinsung der Summe von Leasingzahlungen der Leasingzins zum  Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verwendet werden sollte. Die Bestimmungen von CRS 5 empfehlen in erster Linie, bei der Abzinsung die im Vertrag festgelegten Indikatoren zu verwenden. Einige Leasinggeber geben den Leasingzins direkt in den Vertragsbedingungen an, dies ist jedoch nicht die Regel.

Was ist, wenn der Leasingvertrag keine Informationen über den Zinssatz enthält?

In den Hinweisen zu Ziff. 4.2.4. des Standards sieht der Gesetzgeber alternativ den Zinssatz des Nutzers zum Zeitpunkt des Abschlusses des Leasingertrages vor. Er ist als der Zinssatz zu verstehen, den der Leasingnehmer bei einem ähnlichen Leasingvertrag zahlen müsste. Bei der Finanzierung mit Leasing in einem größeren Umfang lohnt es sich, sich auf die Bedingungen eines zuvor abgeschlossenen Vertrages über einen gleichartigen Leasinggegenstand zu stützen. Wenn wir eine solche Möglichkeit jedoch nicht haben (oder die so erhaltenen Daten nicht vergleichbar sind), besteht die endgültige Lösung darin, die Abzinsung auf den Zinssatz einer anderen Finanzierungsquelle (z.B. Kredit oder Darlehen mit ähnlicher Sicherheit) zu stützen, die der Leasingnehmer für einen ähnlichen Zweck und Zeitraum erhalten könnte.

Die Abzinsung im Rahmen des Leasingverhältnisses erfordert eine solide Vorbereitung, muss aber nicht schwierig sein

Hoffentlich haben wir wieder einmal bewiesen, dass die Einstufung von Leasingverhältnissen nicht so kompliziert ist, wie es die polnischen Vorschriften mit ihrer komplizierten Sprache andeuten.

Jeder Vertrag muss jedoch in einer breiteren Perspektive betrachtet werden. Ein sicheres Vorgehen erfordert die Entwicklung von Verhaltensschemata für einzelne Verträge – und nämlich solche, die in Zukunft ohne größere Probleme wiederholt werden können. Bei Zweifeln bezüglich der Klassifizierung von Verträgen kontaktieren Sie uns bitte und verfolgen Sie unseren Blog – schließlich gibt es noch viele interessante Prüfungsfragen.

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Autor

Junior Audit Manager

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