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Was ist DAC7 und wer ist von der Meldepflicht nach dieser Regelung betroffen?

2 September 2022

Was ist DAC7 und wer ist von der Meldepflicht nach dieser Regelung betroffen?

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • wie die Implementierung von DAC7 in Polen verläuft,
  • welche Daten über Verkäufer Plattformbetreiber sammeln werden,
  • wie man sich auf neue Meldepflichten vorbereiten soll.

 

Monika SMAGA
Senior Tax Manager bei RSM Poland
 

Polen führt die Vorschriften ein, die den Betreibern digitaler Plattformen neue Meldepflichten auferlegen. Diese Änderungen sind auch von den Verkäufern zu beachten, die mit mehr Prüfungen der Finanzbehörden zur Überprüfung der Richtigkeit von Steuerabrechnungen rechnen können.

Die Regierung führt auf der Grundlage der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 (DAC7) die Regelungen zu den neuen Meldepflichten sowie zur Sorgfaltspflicht ein. Die EU-Mitgliedstaaten – einschließlich Polen – sollten diese Bestimmungen bis Ende 2022 in ihre Rechtsordnung umsetzen, weil sie ab dem 1. Januar 2023 gelten sollten.

Wie verläuft die Implementierung von DAC7 in Polen?

Das Finanzministerium hat am 11. Juli 2022 die Annahmen der Regelungen zur Umsetzung der Bestimmungen der DAC7-Richtlinie zur Verfügung gestellt. Anschließend führte der Gesetzgeber öffentliche Vorab-Konsultationen durch, die am 24. Juli 2022 endeten.

Derzeit wird an einem Gesetzesentwurf gearbeitet, mit dem die DAC7-Richtlinie in die polnische Rechtsordnung umgesetzt werden soll.

Was ist eine digitale Plattform nach den neuen Vorschriften?

Die DAC7-Richtlinie definiert eine digitale Plattform als jegliche Software in Form einer Website oder Anwendungen (einschließlich mobiler Anwendungen), die Nutzern zugänglich ist und die es Verkäufern ermöglicht, mit anderen Nutzern in Verbindung zu stehen, um direkt oder indirekt die sog. relevante Tätigkeit für diese Nutzer auszuüben.

Wer ist Betreiber einer digitalen Plattform?

Die EU-Vorschriften weisen darauf hin, dass der Betreiber einer digitalen Plattform jeder Rechtsträger ist, der auf einer bestimmten Plattform die Funktion eines Intermediärs zwischen dem Verkäufer und den Nutzern spielt und es dem Verkäufer ermöglicht, die sog. relevanten Tätigkeiten gegen Vergütung auszuführen.

Lassen Sie uns hier anmerken, dass nach dieser Auslegung ein Rechtsträger, der (über seine eigene digitale Plattform) den Nutzern nicht nur seine eigenen Waren und/oder Dienstleistungen, sondern auch zusätzlich die Waren und/oder Dienstleistungen von Geschäftspartnern zur Verfügung stellt, auch als Betreiber einer digitalen Plattform angesehen werden kann.

Wer ist ein Verkäufer?

Vorschriftsgemäß gilt als Verkäufer der Nutzer einer Plattform – d.h. entweder eine natürliche Person oder ein Rechtsträger (d.h. eine juristische Person, eine Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit oder eine rechtliche Vereinbarung wie ein Trust) – der jederzeit während des Meldezeitraums auf der jeweiligen Plattform registriert ist und „relevante Tätigkeiten” darauf ausübt.

DAC7 nennt auch Verkäufer, deren Daten nicht meldepflichtig sind.

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Welche Informationen unterliegen der Meldepflicht?

Wie wir bereits wissen, gilt die Meldepflicht für diejenigen Betreiber digitaler Plattformen, die es den Verkäufern gegen Vergütung erleichtern, „relevante Tätigkeiten” auszuüben. Unter diese Formulierung fallen folgende Tätigkeiten:

  • Vermietung jeglicher Wohn- und Gewerbeimmobilien, einschließlich Parkplätze;
  • persönlich erbrachte Dienstleistungen;
  • Verkauf von Waren;
  • Vermietung jeglicher Verkehrsmittel.

Diejenigen Plattformbetreiber, die in der von den neuen Vorschriften vorgegebenen Weise handeln, sind verpflichtet, den Finanzbehörden die Daten über Verkäufer zur Verfügung zu stellen.

DAC7 legt den Betreibern digitaler Plattformen auch die Sorgfaltspflicht auf, die die Bestimmung des Status des Verkäufers und die Bestätigung der Zuverlässigkeit der vom Verkäufer bereitgestellten Informationen umfasst.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die mit der DAC7-Richtlinie eingeführte Meldepflicht bei den Betreibern digitaler Plattformen liegen wird (und die Betreiber die Folgen der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung tragen werden), wobei der Gegenstand der Meldung die von den Verkäufern erzielten Einkünfte sein werden.

Die neuen Regelungen sind so umfassend, dass sich nicht nur die Betreiber, sondern auch die Verkäufer, die über digitale Plattformen handeln, mit ihrem Anwendungsbereich vertraut machen sollten.

Welche Daten über Verkäufer werden Plattformbetreiber sammeln?

Die neuen Vorschriften verpflichten die Betreiber dieser Plattformen, Informationen sowohl über natürliche Personen, als auch über andere Rechtsträger zu sammeln. Die aufgrund von DAC7 erforderlichen Daten variieren jedoch – alles hängt von der Art der Tätigkeit ab, die mittels der Plattform ausgeführt wird.

Die grundlegenden Informationen über Rechtsträger und natürliche Personen, die von den Betreibern im Rahmen aller „relevanten Tätigkeiten” (unabhängig von ihrer Art) gesammelt werden, sind:

  • Firma bzw. Vor- und Nachnahme des Verkäufers,
  • Hauptanschrift,
  • jede Steueridentifikationsnummer des Verkäufers unter Angabe des jeweiligen Mitgliedstaats, der diese ausgestellt hat (oder falls keine Steueridentifikationsnummer vorhanden ist – der Geburtsort des Verkäufers),
  • die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers (falls vorhanden),
  • die Handelsregisternummer oder das Geburtsdatum des Verkäufers,
  • die Information über das Bestehen einer Betriebsstätte, über die relevante Tätigkeiten in der EU ausgeübt werden (unter Angabe des jeweiligen Mitgliedstaats, in dem sich diese Betriebsstätte befindet).

Die Plattformbetreiber werden den Finanzbehörden auch Informationen über das Umsatzvolumen einzelner natürlicher Personen und Rechtsträger und den Standort von Immobilien, die von Verkäufern zur Erbringung von Dienstleistungen genutzt werden, zur Verfügung stellen. Dies bedeutet, dass die Finanzbehörden ein weiteres Instrument erhalten, mit dem sie die Richtigkeit der Steuerabrechnungen der Verkäufer prüfen können.

Warum lohnt es sich, dies im Hinterkopf zu behalten und sich darauf entsprechend vorzubereiten? Unserer Meinung nach werden die Finanzbehörden besonders auf diejenigen Verkäufer achten, die eine niedrige Steuerbemessungsgrundlage im Vergleich zur Anzahl und zum Wert der über digitale Plattformen abgeschlossenen Transaktionen angeben.

Wie soll man sich auf neue Meldepflichten vorbereiten?

Aufgrund der Tatsache, dass Polen die DAC7-Vorschriften bis Ende 2022 umsetzen muss (damit sie ab dem 1. Januar 2023 gelten) empfehlen wir Ihnen dringend, zu überprüfen, ob Sie die Definition des Betreibers einer digitalen Plattform erfüllen. Wenn ja, dann ist es die höchste Zeit, sich an einen Experten zu wenden und mit den Vorbereitungen für die Implementierung von Lösungen zu beginnen, die eine ordnungsgemäße Erfüllung der Meldepflichten unter Einhaltung höchster Sorgfalt ermöglichen.

Bei Fragen oder Zweifeln betreffend dieses Thema stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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