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Indirekte Transaktionen mit unternehmen aus Steueroasen – erste Überlegungen der Finanzverwaltung

6 Juni 2022

Indirekte Transaktionen mit unternehmen aus Steueroasen – erste Überlegungen der Finanzverwaltung

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • warum die Vorschriften über Transaktionen mit den Unternehmen aus Steueroasen Zweifel wecken;
  • wie sich die Stellungnahme des Leiters der Landesfinanzauskunft auf die Dokumentationspflichten auswirkt;
  • was der Gesetzgeber mit der Einführung der neuen Regelungen beabsichtigt hat.

 

Magdalena MICHAŁOWSKA
Junior Tax Consultant bei RSM Poland
 

Das Finanzministerium, das Verrechnungspreisforum und der Leiter der Landesfinanzauskunft versuchen, die Vorschriften über Transaktionen mit den Unternehmen aus den sog. Steueroasen in vielen Dokumenten auszulegen. Leider sind diese Erläuterungen nicht immer günstig für Steuerpflichtige. In dem Steuervorbescheid vom 11. Januar 2022 legte der Leiter der Landesfinanzauskunft eine für Steuerpflichtige ungünstige Stellungnahme zu den Transaktionen mit den Unternehmen aus den sog. Steueroasen dar. Wie kann das sich auf die Unternehmen auswirken, die indirekte Transaktionen mit den Unternehmen aus Steueroasen durchführen?

Was sind die neuesten Änderungen an den Vorschriften über direkte und indirekte Transaktionen mit Unternehmen aus Steueroasen?

Mit den Änderungen im Bereich der Transaktionen mit den Unternehmen aus den sog. Steueroasen, die seit 2021 in Kraft sind, wurde u.a. die Pflicht eingeführt, die Konformität der Transaktionen, bei denen der wirtschaftliche Eigentümer (eng. beneficial owner) seinen Wohnsitz, Sitz oder seine Geschäftsführung in einer Steueroase hat, mit dem Fremdvergleichsgrundsatz zu prüfen.

Für die sog. direkten Transaktionen mit den Unternehmen aus Steueroasen, d.h. diejenigen, die mit den Rechtsträgern durchgeführt werden, die ihren Wohnsitz, Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einer Steueroase haben liegt die Dokumentationsschwelle bei 100 Tsd. PLN. Man darf nicht vergessen, dass die Dokumentationspflicht in diesem Fall Kauf- und Verkaufsgeschäfte umfasst.

Dagegen für die sog. indirekten Transaktionen mit den Unternehmen aus Steueroasen, d.h. diejenigen, die mit fremden Dritten durchgeführt werden und bei denen der wirtschaftliche Eigentümer seinen Wohnsitz, Sitz oder seine Geschäftsführung in einer Steueroase hat und der Geschäftspartner die Abrechnungen mit einem Unternehmen aus der Steueroase vornimmt, beträgt die Dokumentationsschwelle 500 Tsd. PLN. Darüber hinaus gilt bei indirekten Transaktionen mit den Unternehmen aus Steueroasen die Dokumentationspflicht nur für Kaufgeschäfte.

Indirekte Transaktionen mit Unternehmen aus Steueroasen aus Sicht der steuerlichen Kapitalgruppe

Eine Muttergesellschaft, die zusammen mit anderen Unternehmen eine steuerlichen Kapitalgruppe (im Weiteren StKG) bildet, stellte bei dem Leiter der Landesfinanzauskunft den Antrag auf Erlass eines Steuervorbescheids.

Das Unternehmen schließt konzerninterne Transaktionen mit verbundenen Unternehmen ab, die Mitglieder der StKG sind oder nicht (im Folgenden als "Tochtergesellschaften" bezeichnet), deren Wert 500 Tsd. PLN übersteigt. Diese Tochtergesellschaften können weitere Transaktionen – und damit Abrechnungen – mit Unternehmen eingehen, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsführung im Gebiet haben, das einen schädlichen Steuerwettbewerb anwendet.

Zweifel an Transaktionen mit Unternehmen aus Steueroasen

Die Zweifel der Gesellschaft, die den Erlass des Steuervorbescheids beantragte, wurden durch die Frage aufgeworfen, ob im Falle des Abschlusses einer konzerninternen Transaktion, die in einem Steuerjahr 500 Tsd. PLN übersteigt, mit einer Tochtergesellschaft, die Mitglied einer StKG ist oder nicht ist, der Antragsteller in einer Situation, in der diese Gesellschaft mit einem Unternehmen aus der Steueroase Abrechnungen vornimmt, berechtigt ist, die Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation gemäß Art. 11n Nr. 4 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG-PL) und Art.11n Nr. 1 KStG-PL (Befreiung für inländische Transaktionen der Unternehmen, die den steuerlichen Verlust nicht erlitten haben) in Anspruch zu nehmen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen, die sich aus der genannten Regelung ergeben, erfüllt sind.

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Welche Stellung nahm zu den indirekten Transaktionen mit Unternehmen aus Steueroasen der Leiter der Landesfinanzauskunft?

Der Leiter der Landesfinanzauskunft wies darauf hin, dass der Gesetzgeber bei der Einführung von Änderungen der Steueroase-Vorschriften beabsichtigt hat, die bestehenden Dokumentationspflichten auch auf Transaktionen zu erstrecken, aufgrund derer ein inländischer Unternehmer Zahlungen von einem in einer Steueroase "ansässigen“ Unternehmen erhält.

Im Falle einer konzerninternen Transaktion, die von einer Gesellschaft, die Mitglied einer StKG ist, mit einer anderen Gesellschaft, die derselben StKG angehört, abgeschlossen wird (wenn diese Gesellschaft Abrechnungen mit einem Unternehmen aus der Steueroase vornimmt), ist darauf hinzuweisen, dass in einem solchen Fall die in Art.11o Abs. 1a und 1b KStG-PL genannte Dokumentationspflicht nicht entsteht. Somit ist es auch nicht möglich, die Befreiung nach Art. 11n Nr. 4 KStG-PL anzuwenden.

Dagegen ist der Antragsteller in Bezug auf eine konzerninterne Transaktion (über 500 Tsd. PLN in einem Steuerjahr), die von einer Gesellschaft, die Mitglied einer StKG ist, mit einer dieser StKG nicht angehörenden Gesellschaft abgeschlossen wurde, (wenn diese Gesellschaft Abrechnungen mit einem Unternehmen aus einer Steueroase vornimmt), nicht berechtigt, die in Art. 11n Nr. 1 KStG-PL genannte Befreiung anzuwenden, falls eine mögliche Verpflichtung zur Erstellung der landesspezifischen Dokumentation von Verrechnungspreisen gemäß Art. 11o Abs. 1a, 1b KStG-PL besteht.

Der Leiter der Landesfinanzauskunft erklärte, dass diese Art und Weise des Verstehens des gegenseitigen Verhältnisses zwischen Artikel 11n und Artikel 11o KStG-PL durch den Gesetzgeber auch durch die seit dem 1. Januar 2022 im Rahmen der sog. Polnischen Ordnung vorgenommene Änderung der Einführung zum Verzeichnis in Artikel 11n bestätigt wird. Derzeit lautet sie: Die Verpflichtung zur Erstellung der landesspezifischen Dokumentation von Verrechnungspreisen gemäß Art. 11k Abs. 1 gilt nicht für konzerninterne Transaktionen.

Was bedeutet die Stellungnahme des Leiters der Landesfinanzauskunft für Steuerpflichtige?

Auf der einen Seite versucht die Finanzverwaltung, die Vorschriften über Transaktionen mit den Unternehmen aus Steueroasen zu lockern – dies geschieht durch:

  • eine allgemeine Auslegung mit dem Gz. DCT2.8203.2.2021, wonach sich die Bestimmungen des Art. 11o Abs. 1a und 1b KStG-PL in der Regel nur auf Aufwandstransaktionen beziehen;
  • Erteilung der Antwort auf die parlamentarische Anfrage Nr. 19562, nach der die Dokumentationsgrenze von 500 Tsd. PLN auf der Grundlage einer mit einem Geschäftspartner abgeschlossenen einheitlichen Transaktion bestimmt wird.
  • Erteilung der Antwort auf die parlamentarische Anfrage Nr. 23727, in der festgestellt wird, dass keine Verpflichtung zur Erstellung der Stammdokumentation besteht, wenn sich die Verpflichtung zur Erstellung der landesspezifischen Dokumentation von Verrechnungspreisen nur aus dem Abschluss einer Transaktion mit einem fremden Dritten ergibt, der seinen Sitz in der sog. Steueroase hat.
  • Wegfall der Pflicht zur Erstellung von Verrechnungspreisanalysen bei sog. Steueroase-Transaktionen mit fremden Dritten (eine im Rahmen der sog. Polnischen Ordnung eingeführte Änderung);
  • Erlass des Entwurfs von Steuerlichen Erläuterungen zu Verrechnungspreisen Nr. 5, in denen die vorgenannten Leitlinien bestätigt sind: die Verpflichtung zur Erstellung der landesspezifischen Dokumentation von Verrechnungspreisen für sog. indirekte Transaktionen mit den Unternehmen aus Steueroasen gemäß Art.11o Abs. 1a und1b KStG-PL sowie Art. 23za Abs. 1a und 1b EStG-PL.

Auf der anderen Seite weist dieser Steuervorbescheid eine völlig entgegengesetzte Richtung – die Erweiterung der bestehenden Dokumentationspflichten. Aufgrund der Kompliziertheit dieser Vorschriften ist es sehr wichtig, die Geschäftspartner und ihre wirtschaftlichen Eigentümer ordnungsgemäß zu überprüfen. Wenn Sie also diesbezüglich Fragen haben oder dieses Thema näher besprechen möchten, dann steht Ihnen unser Experte Tomasz BEGER jederzeit gerne zur Verfügung.

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