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Arbeitsleistung und Krankschreibung am selben Tag – was ist mit dem Entgelt für geleistete Arbeitszeit?

10 Januar 2023

Arbeitsleistung und Krankschreibung am selben Tag – was ist mit dem Entgelt für geleistete Arbeitszeit?

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • wie die Arbeitszeit und das Entgelt eines Arbeitnehmers abzurechnen ist, der einen Teil des jeweiligen Tages gearbeitet hat und dann eine Krankschreibung für diesen Tag erhalten hat;
  • wie man die Arbeitszeit und das Entgelt eines Arbeitnehmers abrechnet, der nach einem ganzen Arbeitstag krankgeschrieben wurde;
  • welche Folgen der Missbrauch der Krankschreibung hat.

 

Izabela PETRYKOWSKA
Junior HR & Payroll Specialist bei RSM Poland

 

Wenn ein Arbeitnehmer krank ist, bekommt er in der Regel die Entgeltfortzahlung von seinem Arbeitgeber oder das Krankengeld. Die Entgeltfortzahlung wird für die ersten 33 Krankheitstage in dem jeweiligen Kalenderjahr geleistet, mit Ausnahme von Arbeitnehmern über 50 Jahre, denen das Entgelt für die ersten 14 Krankheitstage fortgezahlt wird. Das Krankengeld wird ab dem 15. Krankheitstag für Arbeitnehmer über 50 Jahre und ab dem 34. Krankheitstag für sonstige Arbeitnehmer gezahlt.

Was ist zu tun, wenn ein Arbeitnehmer nach einem bestimmten Teil des Tages krank wird und dann für diesen Tag krankgeschrieben wird? Wie soll ein Lohnbuchhalter die an diesem Tag geleisteten Arbeitsstunden abrechnen? Lassen Sie uns kurz auf die Vorschriften in diesem Bereich eingehen.

Arbeit an einem bestimmten Teil des Tages und Krankschreibung – ist es notwendig, ein Entgelt für die geleistete Arbeitszeit zu zahlen?

Ausgangspunkt sind zwei relevante Artikel des Arbeitsgesetzbuches. Artikel 80 sieht vor, dass für geleistete Arbeit eine Vergütung geschuldet wird. Für die Zeit der Nichterfüllung der Arbeitsleistung behält der Arbeitnehmer den Anspruch auf Vergütung nur, wenn die Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches dies vorsehen. Darüber hinaus darf ein Arbeitnehmer gemäß Artikel 82 des Arbeitsgesetzbuchs (AGB-PL) auf Vergütungsanspruch nicht verzichten. Aus dem Vorstehenden ergibt sich somit eindeutig, dass die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses geleisteten Arbeitsstunden stets zu vergüten sind.

Gemäß Artikel 92 § 2 AGB-PL wird die Entgeltfortzahlung oder das Krankengeld zu Tagessätzen geleistet. Die Vorschriften sehen keine Möglichkeit vor, sie für einen Teil des Tages zu leisten. So sollte der Arbeitnehmer für den ersten Tag der Krankschreibung im vorliegenden Fall sowohl ein Entgelt für die geleisteten Arbeitsstunden als auch die Entgeltfortzahlung oder das Krankengeld für den ganzen Tag erhalten.

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Krankschreibung nach einem ganzen Arbeitstag – ist es möglich, sowohl das Entgelt für Arbeitsleistung in der geplanten Arbeitszeit als auch das Krankengeld für denselben Tag zu erhalten?

Stellen wir uns eine Situation vor, in der ein Arbeitnehmer den ganzen Tag nach dem Zeitplan arbeitet und dann zum Arzt geht und eine Krankschreibung erhält, die für diesen bereits gearbeiteten Tag gilt. In diesem Fall ist das Entgelt für den gearbeiteten Tag zu zahlen und die Krankschreibung ab dem nächsten Tag abzurechnen. Dieser Ansatz wird durch Artikel 12 des Gesetzes über Geldleistungen der Sozialversicherung bei Krankheit und Mutterschaft (im Folgenden: „Gesetz“) bestätigt. Dieser Artikel sieht vor, dass Krankengeld nicht für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit gewährt wird, in denen der Versicherte aufgrund der Bestimmungen über das Arbeitsentgelt Anspruch auf Vergütung hat. Mit anderen Worten, der Bezug eines vollen Tagesentgelts schließt den Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Krankengeld aus. In diesem Fall wird der erste Krankheitstag nicht in den Leistungszeitraum eingerechnet.

Wie wirkt sich ein solcher Tag auf die Arbeitszeit aus? In der angenommenen Abrechnungsperiode verkürzt sich die Arbeitszeit um die Anzahl der Stunden gerechtfertigter Abwesenheit von der Arbeit, d. h. um die Anzahl der nicht geleisteten Stunden im Zusammenhang mit dem Verlassen des Arbeitsplatzes.

Es ist zu erwähnen, dass die oben genannten Regeln nur für den eventuellen ersten Krankheitstag gelten. Der Arbeitnehmer ist nicht in der Lage, die Dauer der Krankschreibung selbst zu verkürzen (dazu ist nur ein Arzt berechtigt) und sollte in einer solchen Situation überhaupt nicht arbeiten dürfen.

Folgen der Arbeitsleistung während der Krankschreibung

Die Freistellung der Arbeitnehmer von der Arbeit unterliegt bestimmten Regeln. Es ist wichtig zu wissen, dass der Missbrauch von Krankschreibungen schwerwiegende Folgen haben kann.

Die Zeit der Nichterfüllung der Arbeitsleistung aufgrund der Krankheit des Arbeitnehmers sollte der maximalen Genesung des Arbeitnehmers dienen, damit er nach Ende der Krankschreibung mit voller Kraft an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann.

Wenn ein Arbeitnehmer während der Krankschreibung anderen Tätigkeiten nachgeht (z. B. Renovierungsarbeiten durchführt, eine Erwerbstätigkeit an einem anderen Arbeitsplatz ausübt oder eine Urlaubsreise macht), können die Folgen schwerwiegend sein.

Gemäß Artikel 17 des oben genannten Gesetzes verliert ein Versicherter, der während der Dauer der festgestellten Arbeitsunfähigkeit einer Erwerbstätigkeit nachgeht oder die Freistellung von der Arbeit in einer Weise nutzt, die mit dem Zweck dieser Freistellung unvereinbar ist, den Anspruch auf Krankengeld für die gesamte Dauer dieser Freistellung. Auf dieser Grundlage hat die Sozialversicherungsbehörde nach Prüfung der Krankschreibung das Recht, die Zahlung des Krankengeldes auszusetzen und den Arbeitnehmer sogar zur Rückerstattung der bereits gezahlten Leistung zu verpflichten. Es ist auch möglich, dass der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag kündigt und dies beispielsweise dadurch argumentiert, dass ihm durch ein solches Verhalten des Arbeitnehmers unnötige Kosten entstehen.

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Autor

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