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Wozu dient das ORD-U-Formular und für wen gilt es?

3 Februar 2023

Wozu dient das ORD-U-Formular und für wen gilt es?

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • was die Konsequenzen für die Nichteinreichung des ORD-U-Formulars sind und wie eine Geldstrafe dafür vermieden werden kann;
  • wann ein Unternehmen das ORD-U-Formular beim Finanzamt einreichen soll;
  • welche Verträge und Unternehmen der Verpflichtung zur Bereitstellung dieser Steuerinformation nicht unterliegen.

 

Monika MARKIEWICZ
Accounting Manager bei RSM Poland

 

Die Notwendigkeit, das ORD-U-Formular – d. h. jährliche Information über Verträge mit Nichtansässigen im Sinne des Devisenrechts – einzureichen ist eine Verpflichtung, die Unternehmer und Buchhalter sehr oft vergessen, wodurch sie ihr Unternehmen einer Geldstrafe aussetzen. Was noch schlimmer ist, man hat wirklich wenig Zeit, um dem Finanzamt diese Information vorzulegen. Für die meisten Steuerpflichtigen läuft die Frist für die Einreichung des ORD-U-Formulars für 2022 am 31. März 2023 ab.

Gemäß Artikel 80 der Abgabenordnung droht für eine nicht rechtzeitige Einreichung des ORD-U-Formulars, d.h. Nichteinhaltung der Steuerinformationspflicht, eine Geldstrafe von bis zu 120 Tagessätzen. Die Finanzbehörde kann eine solche Nichterfüllung der Verpflichtung als eine Finanzordnungswidrigkeit behandeln.

Für diese Verstöße haften steuerstrafrechtlich die Personen, die leitende Funktionen innehaben – d.h. vor allem Geschäftsführer von Unternehmen. Sie können jedoch Sanktionen für eine nicht rechtzeitige Einreichung der Steuerinformation vermeiden, indem sie den sog. Antrag auf Aussetzung der Strafvollziehung zusammen mit dem ORD-U-Formular einreichen. Es handelt sich um eine Mitteilung über die Begehung einer Straftat, die schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingereicht wird.

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Wie können Sie überprüfen, ob Ihre Gesellschaft verpflichtet ist, ein ORD-U-Formular einzureichen?

Die Frist für die Einreichung des ORD-U-Formulars beträgt drei Monate nach Ende des Steuerjahres, für das die Information vorgelegt wird. In den meisten Unternehmen fällt das Steuerjahr mit dem Kalenderjahr zusammen – dann läuft die Frist für die Einreichung der ORD-U am 31. März ab.

ORD-U ist ein Steuerformular, das steuerliche Informationen über Verträge enthält, die mit Nichtansässigen im Sinne der Bestimmungen des Devisenrechts abgeschlossen wurden.

Die Pflicht zur Erstellung und Einreichung der Information über Verträge mit Nichtansässigen ergibt sich aus Artikel 82 § 1 der Abgabenordnung. Diese Verpflichtung gilt für alle Unternehmen, die eine Geschäftstätigkeit ausüben.

Wer sind Nichtansässige und welche Verträge mit ihnen sind in den Vorschriften genannt?

Gemäß Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes Devisenrecht sind Nichtansässige:

  • natürliche Personen mit Wohnsitz im Ausland;
  • juristische Personen mit Sitz im Ausland (sowie andere im Ausland ansässige Unternehmen, die im eigenen Namen Verbindlichkeiten eingehen und Rechte erwerben können);
  • Niederlassungen, Repräsentanzen und Unternehmen, die von Ansässigen im Ausland gegründet wurden.

Die Verordnung des Finanzministers vom 24. Dezember 2002 über Steuerinformationen enthält einen detaillierten Umfang der Verpflichtung und ein Muster für Information (Anhang 2 der Verordnung). Die Verordnung sieht vor, dass das ORD-U-Formular (d.h. Information über Verträge mit Nichtansässigen) erstellt und beim Finanzamt eingereicht wird, wenn:

  1. eine Vertragspartei direkt oder indirekt an der Verwaltung oder Kontrolle der anderen Vertragspartei beteiligt ist oder einen Anteil am Kapital dieser Vertragspartei hat, der sie zu mindestens 5% aller Stimmrechte berechtigt
    ODER
  2. ein anderes Unternehmen, der keine Vertragspartei ist, zugleich direkt oder indirekt an der Verwaltung oder Kontrolle der Vertragsparteien beteiligt ist oder einen Anteil am Kapital dieser Unternehmen hat, der sie zu mindestens 5% aller Stimmrechte an jedem von ihnen berechtigt.

In diesen beiden Punkten sind Verträge berücksichtigt, die in einem Steuerjahr mit demselben Nichtansässigen geschlossen wurden und die Summe der Forderungen (oder die Summe der Verbindlichkeiten) aus diesen Verträgen den Gegenwert von 300.000 EUR überstieg.

Wenn ein Nichtansässiger, der Vertragspartei ist, ein Unternehmen, eine Niederlassung oder eine Repräsentanz auf dem Gebiet der Republik Polen im Sinne gesonderter Vorschriften hat und der einmalige Wert der Forderungen oder Verbindlichkeiten in diesen Einheiten den Gegenwert von 5.000 EUR übersteigt, entsteht in diesem Fall auch die Pflicht zur Einreichung von ORD-U.

Der geeignete Wechselkurs für die Umrechnung von Wertgrenzen ist der durchschnittliche Wechselkurs der Nationalbank Polens zum 31. Dezember des Jahres, das dem Steuerjahr vorausgeht, für das die Information vorgelegt wird. Eine solche Änderung wurde durch die Verordnung des Finanzministers vom 27. Oktober 2009 eingeführt.

Für welche Verträge ist das Unternehmen nicht verpflichtet, ein ORD-U-Formular zu erstellen?

Die Pflicht zur Benachrichtigung des Finanzamtes über Verträge mit Nichtansässigen gilt nicht für jedes Rechtsgeschäft und entsteht, wenn die genannten Grenzen überschritten werden. Sie gilt jedoch nicht für:

  • Verträge, die gemäß den Bestimmungen über das öffentliche Auftragswesen geschlossen werden;
  • Kredit- oder Darlehensverträge von Banken und staatlichen Stellen;
  • Verträge, die gemäß gesonderten Vorschriften dem Staats- oder Bankgeheimnis unterliegen;
  • Verträge in Zusammenhang mit Befriedigung der kollektiven Bedürfnisse der Selbstverwaltungsgemeinschaften, insbesondere in Zusammenhang mit kommunalen Dienstleistungen.

Wichtig ist, dass seit 1. Januar 2022 die Pflicht zur Einreichung des ORD-U-Formulars für die Unternehmen abgeschafft wurde, die das TPR-Formular (Verrechnungspreisinformation) einreichen und keine Transaktionen mit Unternehmen aus den Steueroasen tätigen.

Durch alle Variablen und Vorschriften, die wir besprochen haben, hängt die Einreichung des ORD-U-Formulars mit der Notwendigkeit zusammen, die Situation des Unternehmens gründlich zu analysieren. Um Nerven und mögliche Strafen bei Erfüllung der vorgenannten Verpflichtung zu vermeiden, sollte der Unternehmer ernsthaft in Betracht ziehen, die Hilfe eines Steuerberaters oder zuverlässigen Buchhaltungsbüros in Anspruch zu nehmen.

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