In diesem Beitrag erfahren Sie:
- wie lange ein Steuerverfahren dauern soll;
- warum Finanzbehörden Steuerverfahren einleiten;
- wie ein Steuerpflichtiger die Prüfung eines Falles durch Finanzbehörden beschleunigen kann.
Katarzyna STYPA-SADOWSKA
Tax Supervisor bei RSM Poland
In einem der Beiträge unserer Reihe „Gerichte auf der Seite der Steuerpflichtigen - eine Übersicht der wahren Geschichten” haben wir über die instrumentale Einleitung der Steuerstrafverfahren durch Finanzbehörden geschrieben. Finanzverwaltung nutzt solch ein Verfahren, um die Verjährung von Steuerschulden zu verhindern. Heute gehen wir an die Wurzel des Problems, d.h. wir erklären Ihnen, warum Finanzbehörden die Verjährung auf diese Weise verhindern müssen. Hier sind ein paar Worte über das Aufschieben von Steuersachen.
Was sagen die Vorschriften über die Dauer einer Betriebsprüfung?
Es scheint, dass weder eine Betriebsprüfung noch ein darauf ggf. folgendes Steuerverfahren unendlich dauern können. Es ist nicht zu leugnen, dass die vom Finanzamt ausgeübten Tätigkeiten ein erhebliches Hindernis für den Steuerpflichtigen darstellen und mit einem hohem Aufwand verbunden sind, sowohl einem Finanz- als auch (und vielleicht vor allem) einem Zeitaufwand. Ein Rechtsträger, der von Finanzbehörden geprüft wird, muss auf Anfragen reagieren, Erklärungen abgeben und oft eine große Anzahl von Unterlagen senden. Wir dürfen den Stress nicht vergessen, der bei dieser Gelegenheit auftritt – auch im Falle eines Steuerpflichtigen, der sich selbst und seinen Abrechnungen nichts vorzuwerfen hat.
Daher ist die Dauer einer Betriebsprüfung und eines Steuerverfahrens gesetzlich geregelt – nämlich im Unternehmerrecht und in der Abgabenordnung.
Gemäß den Bestimmungen des Unternehmerrechts darf die Dauer aller Prüfungen im Laufe eines Jahres eine bestimmte Anzahl von Tagen nicht überschreiten, die abhängig von der Größe des Unternehmers wie folgt ist:
Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel – z.B. für Betriebsprüfungen vor Umsatzsteuererstattung.
Wie lange kann ein Steuerverfahren nach der Abgabenordnung dauern?
Im Falle von Steuerverfahren sehen die Vorschriften vor, dass die Finanzverwaltung die Fälle, die eine Beweisaufnahme erfordern, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats erledigen soll.
Ist der Fall besonders kompliziert, bekommt die Finanzbehörde etwas mehr Zeit. In solch einem Fall sollten die Tätigkeiten spätestens innerhalb von 2 Monaten nach der Einleitung des Verfahrens abgeschlossen werden. Es scheint also, dass sie nicht lange dauern sollen.
Ist es möglich, die Dauer einer Betriebsprüfung und eines Steuerverfahrens zu verlängern?
Leider ja – eine Betriebsprüfung, die z.B. im Bereich der Umsatzsteuererstattung durchgeführt wird, und jedes Steuerverfahren kann fast unbegrenzt verlängert werden. Die Finanzbehörde muss nur den Steuerpflichtigen darüber informieren und setzt jedes Mal eine neue Frist für die Beilegung des Falles. Die neue Frist ist jedoch nicht endgültig und kann auch verlängert werden. Dies ist eine besonders gängige Praxis bei Steuerverfahren, weshalb manche jahrelang dauern.
Was ist ein Steuerverfahren und warum dauert es so lange?
Ein Steuerverfahren ist oft Folge einer Betriebsprüfung. Stellt das Finanzamt im Zuge der Betriebsprüfung Unregelmäßigkeiten fest, beschreibt es diese im Protokoll. Ist der Steuerpflichtige mit den Feststellungen des Finanzamtes nicht einverstanden und legt keine Berichtigung der Steuererklärung vor und zahlt die Steuer nicht, dann wird ein Steuerverfahren eingeleitet.
Das Steuerverfahren endet mit einem Bescheid, in dem die Finanzbehörde die nach ihrer Auffassung richtige Höhe der Steuerschuld festlegt. Im Laufe des Steuerverfahrens bewertet das Finanzamt die im Zuge der Betriebsprüfung erhobenen Beweise und sammelt gegebenenfalls neue Beweise sowie vernimmt Zeugen.
Braucht das Finanzamt wirklich mehrere Jahre, um zu entscheiden, ob unsere Abrechnung korrekt ist?
Nein. Wenn das Steuerverfahren so lange dauert, kann das bedeuten, dass das Finanzamt es ungerechtfertigt verlängert. Vor kurzem hatten wir bei RSM Poland einen solchen Fall.
Auf Wunsch eines unserer Mandanten prüften wir die Fallakte in der Sache, die beinahe zu Ende war. Es handelte sich um ein Steuerverfahren, wobei eine Mitteilung nach Artikel 200 der Abgabenordnung erfolgte. Es stellte sich heraus, dass das Steuerverfahren im Wesentlichen nur darin bestand, dem Steuerpflichtigen immer neue Beschlüsse über die Festsetzung einer neuen Frist für die Beilegung des Falles zukommen zu lassen. Eine solche Situation dauerte...vier Jahre. Während dieser ganzen Zeit ergriff das Finanzamt keine tatsächlichen Maßnahmen, um den Fall zu beenden, und der Steuerpflichtige wartete auf das Ergebnis des tatsächlich ignorierten Verfahrens.
Bei mehrjährigen Steuerverfahren beginnt früher oder später das Gespenst der Verjährung der Steuerschuld über dem Finanzamt zu schweben. Wenn es passiert, wird es notwendig sein, das Verfahren einzustellen.
Eine so lange Verhandlung des Falles ist daher einer der Gründe, warum Finanzbehörden Steuerstrafverfahren einleiten. Glücklicherweise betrachten Verwaltungsgerichte diese Verfahren immer häufiger als diejenigen, die künstlich sind und nur darauf abzielen, die Verjährungsfrist auszusetzen und somit dem Finanzamt die Möglichkeit zu geben, das Steuerverfahren zu Ende zu bringen.
Muss der Steuerpflichtige geduldig auf das Ende eines Falles warten, in dem nichts passiert?
Die Antwort ist wieder nein. Für einen künstlich verlängerten Fall hat der Gesetzgeber den Steuerpflichtigen mit mehreren Instrumenten ausgestattet, mit denen er die Beendigung des Verfahrens beschleunigen kann.
Dazu gehören eine Mahnung wegen nicht fristgerechter Beilegung des Falles und eine Beschwerde wegen Untätigkeit oder übermäßiger Dauer des Verfahrens. Natürlich müssen diese Schreiben eine Begründung enthalten. Werden die Argumente des Steuerpflichtigen von der Finanzbehörde zweiter Instanz oder von dem Woiwodschaftsverwaltungsgericht akzeptiert, wird der Fall abgeschlossen – diesmal sehr schnell.
Wenn Sie also den Eindruck haben, dass der von den Finanzbehörden geführte Fall länger dauert, als er sollte, lohnt es sich, zum Finanzamt zu gehen und zu prüfen, was in seinen Akten steht. Wenn das Steuerverfahren langwierig geführt wird oder die Finanzbehörde untätig bleibt, ist es möglich, Maßnahmen für eine schnellere Beilegung des Falls vorzunehmen. Unsere erfahrenen Experten unterstützen Sie gerne im Bereich der Steuerberatung.
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