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Schulungen zur Arbeitssicherheit für Mitarbeiter – wie oft sollten sie wiederholt werden?

11 Januar 2023

Schulungen zur Arbeitssicherheit für Mitarbeiter – wie oft sollten sie wiederholt werden?

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • wie lange die Erstunterweisung gültig ist;
  • wer von den Arbeitssicherheit-Schulungen befreit ist;
  • ob Schulungen zur Arbeitssicherheit online durchgeführt werden können.

 

Joanna ZARYCHTA
Junior HR & Payroll Specialist bei RSM Poland

 

Das Arbeitsgesetzbuch verpflichtet die Arbeitgeber, den Mitarbeitern sichere und hygienische Arbeitsbedingungen sicherzustellen und Schulungen zur Arbeitssicherheit durchzuführen. Es sollte daran erinnert werden, dass sie während der Arbeitszeit stattfinden sollten und ihre Kosten vom Arbeitgeber getragen werden.

Die Verordnung des Ministers für Wirtschaft und Arbeit vom 27. Juli 2004 über die Schulung im Bereich der Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz beschreibt genau die detaillierten Regeln für die Schulung, ihren Umfang, ihre Häufigkeit und die Art ihrer Dokumentation.

Viele Zweifel wecken bei den Arbeitgebern die Fristen, innerhalb deren sie das Wissen der Mitarbeiter dank Arbeitssicherheit-Schulungen auffrischen sollten. Dies liegt daran, dass diese Fristen je nach Position des Mitarbeiters variieren. Zum Beispiel gilt eine andere Häufigkeit der Wiederholung von Schulungen für Personen, die in den Abteilungen Personal- und Lohnbuchhaltung arbeiten und eine andere für Bauarbeiter.

Erstunterweisung

Jeder Mitarbeiter muss eine Erstunterweisung abhalten. Sie gliedert sich in zwei Teile:

  • allgemeine Unterweisung – damit sich die Mitarbeiter mit den grundlegenden Arbeitsschutzvorschriften des Arbeitsgesetzbuches und der Betriebsordnung vertraut machen können,
  • Unterweisung am Arbeitsplatz – zielt darauf ab, den Mitarbeiter mit seinen Aufgaben sowie den Bedrohungen vertraut zu machen, denen er in einer bestimmten Position ausgesetzt sein kann.

Es sollte auch daran erinnert werden, dass wenn ein Mitarbeiter an mehreren Arbeitsplätzen bei dem jeweiligen Arbeitgeber arbeitet, er sich an jedem von ihnen einer Unterweisung am Arbeitsplatz unterziehen muss.

Die Gültigkeitsdauer der Erstunterweisung hängt von der Position des Mitarbeiters ab. Gemäß den Vorschriften beträgt sie:

  • ein halbes Jahr – für Führungskräfte,
  • ein Jahr – für Ingenieure, Techniker, Verwaltungs- und Büroangestellte sowie für Arbeiter.
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Regelmäßige Schulungen zur Arbeitssicherheit

Während der Beschäftigung ist der Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitnehmer an regelmäßige Schulungen zur Arbeitssicherheit zu verweisen, damit sie sich das Wissen in diesem Bereich auffrischen. Wie bei der Erstunterweisung variiert die Häufigkeit der Teilnahme an regelmäßigen Schulungen je nach bekleideter Position. Die erste regelmäßige Schulung zur Arbeitssicherheit sollte nach:

  • 6 Jahren – bei Verwaltungs- und Büroangestellten,
  • 5 Jahren – bei Ingenieuren und Technikern,
  • 5 Jahren – bei Führungskräften,
  • 5 Jahren – bei Mitarbeitern, die schädlichen, belastenden und gefährlichen Faktoren ausgesetzt sind,
  • 5 Jahren – bei Fachkräften für Arbeitssicherheit,
  • 3 Jahren – bei Arbeitern,
  • 1 Jahr – bei Arbeitern, die besonders gefährliche Arbeiten, z. B. Arbeiten in technischen Anlagen ausführen,

durchgeführt werden.

Wer ist von den Arbeitssicherheit-Schulungen befreit?

Es gibt Fälle, in denen der Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, sich einer Erstunterweisung zu unterziehen. Eine solche Schulung ist für einen Arbeitnehmer nicht erforderlich, wenn er eine Beschäftigung in derselben Position aufnimmt, die er unmittelbar vor Abschluss eines anderen Arbeitsvertrags mit diesem Arbeitgeber bei ihm innehatte.

Von der Schulung können die Personen befreit werden, die:

  • am selben Tag eine regelmäßige Schulung abgeschlossen haben, die für eine Stelle erforderlich ist, die zu einer anderen Gruppe von Positionen gehört – wenn ihr Umfang dem für den neuen Arbeitsplatz des Mitarbeiters geltenden Schulungsprogramm entsprach,
  • eine aktuelle Bescheinigung über den Abschluss der erforderlichen Schulung bei einem anderen Arbeitgeber vorlegen.

Seit dem 1. Januar 2019 besteht auch keine Verpflichtung zur Durchführung regelmäßiger Schulungen zur Arbeitssicherheit für Verwaltungs- und Büroangestellte, die bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der für eine Berufsgruppe qualifiziert ist, für die nicht höher als dritte Risikokategorie definiert wurde. Dies sind die Gruppen von Tätigkeiten, bei denen es die am wenigsten gesundheitsschädlichen Faktoren gibt und die die niedrigsten Unfallraten aufweisen. Man darf jedoch nicht vergessen, dass dies nicht für Büroangestellte in Führungspositionen gilt.

Wenn sich die Art der überwiegenden Tätigkeit des Arbeitgebers ändert (und er sich infolgedessen in der Gruppe von Tätigkeiten mit einer höheren als der dritten Risikokategorie befindet), ist dieser Arbeitgeber verpflichtet, eine regelmäßige Schulung für Verwaltungs- und Büroangestellte innerhalb von 6 Monaten nach seiner Einstufung in eine höhere Risikokategorie durchzuführen.

Ist es möglich, Schulungen zur Arbeitssicherheit online durchzuführen?

Aufgrund der Pandemie musste man in vielen Lebensbereichen nach neuen Lösungen suchen, die das sichere Funktionieren von Unternehmen ermöglichen und zugleich den hygienischen Anforderungen gerecht werden. Dies galt auch für die Durchführung von Schulungen zur Arbeitssicherheit.

Dem Gesetz über Sonderlösungen zur Verhinderung, Abwendung und Bekämpfung von COVID-19, der anderen Infektionskrankheiten und der dadurch verursachten Krisensituationen ist zu entnehmen, dass es während der epidemischen Notlage oder des  Zustands der Epidemiegefahr erlaubt ist, die Schulungen im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie Dienst bei Neueinstellung vollständig über elektronische Kommunikationsmittel durchzuführen. Dies gilt jedoch nicht für Unterweisung am Arbeitsplatz:

  1. der Arbeiter,
  2. der Mitarbeiter, die in einer Position beschäftigt sind, in der sie den Gefährdungsfaktoren ausgesetzt sind;
  3. der Mitarbeiter, die auf eine in Ziff. 1 und 2 genannte Stelle versetzt werden;
  4. der Auszubildenden in der praktischen Berufsausbildung und Studierenden im Praktikum.

Verlängerung der Gültigkeit von Arbeitssicherheit-Schulungen aufgrund der COVID-19-Pandemie

Fällt die Frist für die Durchführung einer regelmäßigen Schulung im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz:

  • während der epidemischen Notlage oder des Zustands der Epidemiegefahr
    ODER
  • innerhalb von 30 Tagen nach der Aufhebung der epidemischen Notlage oder des Zustands der Epidemiegefahr, falls die epidemische Notlage nicht verkündet ist,

dann verlängert sich diese Frist nach dem Covid-Gesetz bis auf 60 Tage nach der Aufhebung der epidemischen Notlage oder des Zustands der Epidemiegefahr (falls die epidemische Notlage nicht verkündet ist).

Unterweisung am Arbeitsplatz und regelmäßige Schulungen zur Arbeitssicherheit – was ist zu beachten?

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Arbeitgeber nicht zulassen kann, dass die Arbeit von einem Mitarbeiter aufgenommen wird, der weder über die für die jeweilige Position erforderlichen Qualifikationen noch über Grundkenntnisse im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verfügt. Daher muss sich jeder Mitarbeiter einer Erstunterweisung unterziehen und während des Arbeitsverhältnisses an regelmäßigen Schulungen in diesem Bereich teilnehmen.

Die Häufigkeit der Teilnahme an Arbeitssicherheit-Schulungen hängt von der Position des Mitarbeiters ab. Die Pandemie hat es ermöglicht, die Erstunterweisung online durchzuführen und Gültigkeit von regelmäßigen Schulungen zu verlängern.

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