Julita JANUSIEWICZ
HR & Payroll Assistant bei RSM Poland

Mit Anfang der Coronavirus-Pandemie sind viele Fragen erschienen, wie die Arbeitgeber die Sicherheit ihren Arbeitnehmern gewaehrleisten sollen. Die steigenden Fallzahlen erwecken immer mehr Zweifel daran. Welche Rechte hat der Arbeitgeber und welche der Arbeitnehmer? Wie kann ein Unternehmen die Arbeitsregeln aendern, um mit der neuen Realitaet zurechtzukommen? Man soll insbesondere die Quarantaene unter die Lupe nehmen, denn ich ahne, dass sie uns noch ueber eine lange Zeit begleiten wird.

Was gilt als Quarantaene?

Quarantaene ist eine der Eindaemmungsmaßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus. Eine unter Quarantaene gestellte Person kann potentiell ein Ausscheider sein, obwohl sie keine Krankheitssymptome aufweist. Seit 2. September 2020 gilt im Falle der Quarantaene eine Isolationszeit von 10 Tagen. Die Quarantaene kann jedoch verlaengert werden, falls der Hausarzt das fuer erforderlich haelt. Die Nichteinhaltung der Quarantaene ist strafbar. Die Verstöße dagegen können mit einer Geldbuße sogar bis 30 Tsd. PLN geahndet werden.

Wer unterliegt der Quarantaenepflicht?

Unter Quarantaene wird:

  • der Infizierte,
  • der Ansteckungsverdaechtigte,
  • die Person, die einen engen Kontakt mit der an Covid-19 erkrankten Person hatte,
  • der Einreisende aus einem Drittstaat

gestellt.

Wer ordnet die Quarantaene an?

Die Quarantaene wird von dem Staatlichen Kreis-Sanitaetsinspektor bzw. Arzt nach der Untersuchung des Patienten und Einschaetzung der Gefahr angeordnet.

Quarantaene vs. Pflichten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass er unter Quarantaene steht. Auch 3 Tage nach Ende der Quarantaene soll der Arbeitnehmer die Bescheinigung darueber dem Arbeitgeber vorlegen. Diese Unterlage muss dann an die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) weitergeleitet werden und gilt als Entschuldigung fuer die Abwesenheit am Arbeitsplatz.

Erfahren Sie mehr ueber HR & Payroll-OutsourcingMEHR ZU UNSEREM ANGEBOT

Der Bescheid ueber Anordnung der Quarantaene ist Grundlage fuer Auszahlung der Leistung. Fuer die ersten 33 Tage bzw. 14 Tage im Falle eines Arbeitnehmers ueber 50 Jahre wird dem Arbeitnehmer der Lohn nach dem polnischen Arbeitsgesetzbuch fortgezahlt, dagegen danach erhaelt er das Krankengeld von der ZUS. Der Bescheid kann nach der Abhaltung der Quarantaene zugestellt werden. Diejenigen Arbeitgeber, die kein Krankengeldzahler sind, duerfen zusaetzlich nicht vergessen, die Unterlagen bei der ZUS einzureichen, falls die Quarantaene die Zahlung von Krankengeld und nicht Lohnfortzahlung zur Folge hat. Man kann das elektronisch via Portal ZUS PUE machen.

Arbeitnehmer, Selbstaendige und freie Mitarbeiter haben Anspruch auf Lohnfortzahlung bzw. Krankengeld fuer die Zeit der Quarantaene (vorausgesetzt, dass diese Personen zur Krankenversicherung angemeldet wurden).

Erhaelt ein Unternehmer keinen Bescheid von der ZUS bzw. wird ihm das Krankengeld nicht ueberwiesen, dann kann er nicht sicher sein, ob ihm die Leistung fuer die Zeit der Quarantaene vergeben wurde. Dann soll er am liebsten die ZUS-Beitraege zahlen, ohne den Anspruch auf Krankengeld zu beruecksichtigen. Nachdem ihm die Leistung vergeben wird, kann er die Erklaerung DRA korrigieren.

Begeht sich ein Arbeitnehmer selbstaendig in die Quarantaene, indem er die Arbeit ohne den Bescheid des Sanitaerinspektors bzw. das aerztliche Attest unterlaesst, dann hat er keinen Anspruch auf Geldleistung fuer Isolationszeit.

Sowohl der Arbeitgeber, als auch die ZUS kann die in der Erklaerung des Arbeitnehmers betreffend Quarantaene enthaltenen Daten bei der Staatlichen Sanitaerinspektion ueberpruefen.

Pflege eines unter Quarantaene stehenden Kindes oder anderen Angehörigen

Im Falle der Pflege eines unter Quarantaene stehenden Kindes oder anderen Angehörigen hat man den Anspruch auf Pflegegeld nach allgemeinen Grundsaetzen. Erlaesst der Kreis-Sanitaetsinspektor den Bescheid ueber Anordnung der Isolation und Quarantaene fuer das Kind, dann wird diese gleich wie die Krankheit des Kindes behandelt.

Das Pflegegeld steht jedoch dem Arbeitnehmer nicht zu, falls die Schul- oder Erziehungseinrichtung, die das Kind besucht, es aufgrund des Gesundheitszustands nicht annimmt oder vorzeitig abzuholen verlangt, es sei denn, der Elternteil erhaelt das aerztliche Attest ueber die Notwendigkeit der Kinderpflege oder den Bescheid des Sanitaetsinspektors ueber Isolation und Abhaltung der Quarantaene durch das Kind.

Quarantaene vs. Fernarbeit

Die unter Quarantaene stehenden Personen gelten grundsaetzlich als arbeitsunfaehig. Die Abhaltung der Quarantaene bedeutet nicht immer, dass man gar keine Möglichkeit hat, die Arbeit zu leisten. Die Möglichkeit der Fernarbeit wird individuell geprueft. Ein Arbeitnehmer kann eine Fernarbeit aufnehmen, falls die Art seiner Arbeit das ihm ermöglicht und ihm guenstige Arbeitsbedingungen und -instrumente dafuer sichergestellt werden. Dann hat er Anspruch auf volle Verguetung. Nimmt der Arbeitnehmer waehrend der Quarantaene die Krankheitssymptome wahr, dann soll er den Arzt kontaktieren, der ihm die Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung ausstellt. Es ist dann die Grundlage fuer die Auszahlung der Leistung im Krankheitsfall.

Haben Sie Zweifel an Rechten der Arbeitnehmer in Quarantaene und Pflichten der Arbeitgeber in diesem Zusammenhang, dann kontaktieren Sie uns bitte unter der E-Mail-Adresse: [email protected].

ERFAHREN SIE MEHR
Abonnieren Sie unseren Newsletter, um ueber die wichtigsten rechtlichen, finanziellen und stuerrechtlichen Fragestellungen auf dem Laufenden zu sein!
Jetzt abonnieren