Das alte Sprichwort besagt, dass „der Hochmut vor dem Fall kommt“. Davon überzeugten sich die lokalen Verwaltungsbehörden, die mit ihrem autoritären Handeln dem Steuerpflichtigen erschwerten, eine Investition durchzuführen. Zudem forderten sie dann die Steuer auf Gebäude, die der Investor noch nicht abgerissen hat. Das Woiwodschaftsverwaltungsgericht war mit einer solchen Vorgehensweise jedoch nicht einverstanden. Er wies auf viele Fehler der Finanzverwaltung hin und stellte sich auf die Seite des Steuerpflichtigen.