Poland
Languages

Blog: Wojciech KOZAR

17 Februar 2023
Wojciech KOZAR

Mit der Änderung des Körperschaftsteuergesetzes, die zum 1. Januar 2022 im Bereich der Verrechnungspreisvorschriften in Kraft getreten ist, wurden wesentliche Vereinfachungen in Bezug auf die zu erstellenden Verrechnungspreisdokumentationen eingeführt. Die Änderungen ermöglichten es, u.a. die Kleinst- und Kleinunternehmen von der Pflicht zur Erstellung einer Vergleichbarkeitsanalyse oder Konformitätsbewertung zu befreien. Leider sind diese Bestimmungen nicht ganz klar, und die Zweifel der Steuerpflichtigen an ihrer Auslegung werden in erster Linie durch die Methode zur Bestimmung des Unternehmensstatus aufgeworfen. Wie sollte man dies tun?

Newsletter