Ausländische Unternehmen, die eine Geschäftstätigkeit in Polen aufnehmen, müssen sich nicht immer für die Gründung einer lokalen Gesellschaft entscheiden. Die Ausübung der Geschäftstätigkeit in Polen kann verschiedene Formen haben – Sie können eine Zweigniederlassung gründen, lokale Mitarbeiter einstellen oder einige Prozesse nur teilweise verlagern (z.B. durch Errichtung einer Lagerstätte oder eines Projektbüros). Manchmal entscheiden sich ausländische Unternehmer nur für die Aufnahme einer engen Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Unternehmer, der in Polen tätig ist.