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Blog: Piotr WYRWA

13 Februar 2023
Piotr WYRWA, Rafał PAZDYK

Ausländische Unternehmen, die eine Geschäftstätigkeit in Polen aufnehmen, müssen sich nicht immer für die Gründung einer lokalen Gesellschaft entscheiden. Die Ausübung der Geschäftstätigkeit in Polen kann verschiedene Formen haben –  Sie können eine Zweigniederlassung gründen, lokale Mitarbeiter einstellen oder einige Prozesse nur teilweise verlagern (z.B. durch Errichtung einer Lagerstätte oder eines Projektbüros). Manchmal entscheiden sich ausländische Unternehmer nur für die Aufnahme einer engen Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Unternehmer, der in Polen tätig ist.

28 März 2022
Piotr WYRWA, Wawrzyniec ŻBIKOWSKI

Der bis Ende 2021 geltende Art. 15e des Körperschaftsteuergesetzes (KStG-PL) beschränkte das Recht der Steuerpflichtigen, die Ausgaben für immaterielle Leistungen, die von verbundenen Unternehmen erworben wurden, als abzugsfähige Betriebsausgaben zu behandeln. Diese Bestimmung war der Grund für zahlreiche Zweifel und – wie sich herausstellte –wurden sie sogar durch ihre Aufhebung nicht zerstreut.

9 August 2021
Piotr WYRWA, Wawrzyniec ŻBIKOWSKI

Über Polnische Ordnung haben wir bereits u.a. in den Beiträgen über estnische Körperschaftsteuer und Vergünstigungen für Holdinggesellschaften geschrieben. Diesmal möchten wir die Lösungen darstellen, die die Steuerpflichtigen ermutigen sollen, bargeldlose Zahlungen in Anspruch zu nehmen. Die neuen Regelungen zur Förderung der Nutzung von Zahlungsterminals werden sowohl ins Einkommensteuergesetz und Körperschaftsteuergesetz, als auch ins Umsatzsteuergesetz eingeführt.

4 August 2021
Piotr WYRWA, Wawrzyniec ŻBIKOWSKI

In diesem Beitrag wird das Thema der Polnischen Ordnung und der für 2022 geplanten Steueränderungen fortgesetzt. Neben den Vorschriften, welche die Vereinfachungen bei der Wahl der  "estnischen Körperschaftsteuer“ bieten und dem innovationsfördernden Paket sind eine bemerkenswerte Neuigkeit die Vergünstigungen für Holdinggesellschaften. Der Vorschlag sieht interessant aus, jedoch lässt sich aufgrund dessen tiefgreifenden Analyse viele mit der neuen Vergünstigung zusammenhängenden Gefahren identifizieren.

3 August 2021
Piotr WYRWA, Wawrzyniec ŻBIKOWSKI

Am 26. Juli wurde der Gesetzesentwurf mit dem steuerlichen Teil der sog. Polnischen Ordnung bekannt gegeben, in dem die Änderungen betreffend steuerliche Instrumente zur Innovationsförderung vorgeschlagen wurden.

30 Juli 2021
Piotr WYRWA, Wawrzyniec ŻBIKOWSKI

Am Montag, 26. Juli wurde der Gesetzesentwurf über Änderung des Einkommensteuergesetzes, Körperschaftsteuergesetzes und einiger anderen Gesetze, d.h. ein Teil der sog. Polnischen Ordnung veröffentlicht. Zu dessen zahlreichen Änderungen gehören Bestimmungen zur Milderung der Voraussetzungen für die Anwendung der so genannten estnischen Körperschaftsteuer.

10 Juni 2019
Piotr WYRWA

Bis zur Einführung der obligatorischen sog. geteilten Zahlung im Rahmen des Split-Payment-Verfahrens sind es noch knapp drei Monate. Angesichts der erheblichen Auswirkungen dieses Mechanismus auf die Zahlungsströme der Umsatzsteuerpflichtigen sowie allein der Anzahl an Unternehmen, die tagtäglich mit dieser neuen Methode zu tun haben werden, kann ganz klar von einer kleinen Revolution gesprochen werden.

5 April 2019
Piotr WYRWA

Die eindeutige Entscheidung der Frage bezüglich der Besteuerung der Miete der sog. unbeschalteten Glasfaser mit der Quellensteuer ist nicht einfach und bedarf einer detaillierten Analyse sowohl des jeweiligen, durch das polnische Subjekt abgeschlossenen Vertrags über das ausschließliche Nutzungsrecht, sowie der Bestimmungen des jeweiligen DBA. Solch eine Analyse wird dadurch erschwert, dass die polnischen Finanzbehörden keine große Erfahrung in diesem Bereich haben, denn bisher schienen sie dieses Problem nicht wahrzunehmen.

9 November 2018
Piotr WYRWA

Nachdem im Jahr 2016 die Steuerermäßigung für Forschungs- und Entwicklungstätigkeit eingeführt wurde, ändern sich jedes Jahr die Regelungen dazu. Man kann sich berührt an erste Vorschriften darüber erinnern, die der Gesetzgeber ursprünglich nur in 467 Worten erfasste. Die F&E-Steuerermäßigung heißt zurzeit alleine mehr als 2200 Worte in dem Körperschaftsteuergesetz sowie Vorschriften der nicht auf Steuern bezogenen Gesetze, die nachstehend erwähnt werden.

9 Juni 2017
Piotr WYRWA

In diesem Eintrag möchte Ich Ihnen das EuGH-Urteil in der Rechtssache Euro Park Service näher bringen und die Frage beantworten, wie die Missbrauchsklausel im Falle der Fusionen und Spaltungen der Gesellschaften sowie des Austausches von Anteilen anzuwenden ist.

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