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Blog: Paulina PRUSIK

23 September 2020
Paulina PRUSIK

Bei Führung der Handelsbücher haben wir mit vielen Geschäftsvorfällen zu tun, die wir in dem Jahresabschluss zum Ende der jeweiligen Rechnungsperiode ordnungsgemäß erfassen müssen. Manchmal stoßen wir auf unübliche, weniger bekannte Geschäftsvorfälle wie Bewertung von Vorräten oder Erfassung von Rückstellungen. So etwas sind die zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte in Zusammenhang mit den aufgegebenen Geschäftsbereichen, die in dem IFRS 5 ausführlich geregelt wurde.

10 Februar 2020
Paulina PRUSIK

Als eine der Folgen der Anwendung des Vorsichtsprinzips und Realisationsprinzips gilt die Bildung von Rückstellungen und Angabe von Eventualverbindlichkeiten. In der Praxis rufen diese Bereiche aufgrund der Gefahr des Subjektivismus viele Kontroversen hervor, der für die unter den ungewissen Bedingungen getroffenen Entscheidungen charakteristisch ist.

Nach IAS 37 sind Rückstellungen Verbindlichkeiten und sie müssen als Bilanzposten die Eigenschaften der Verbindlichkeiten aufweisen.

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