Bei Führung der Handelsbücher haben wir mit vielen Geschäftsvorfällen zu tun, die wir in dem Jahresabschluss zum Ende der jeweiligen Rechnungsperiode ordnungsgemäß erfassen müssen. Manchmal stoßen wir auf unübliche, weniger bekannte Geschäftsvorfälle wie Bewertung von Vorräten oder Erfassung von Rückstellungen. So etwas sind die zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte in Zusammenhang mit den aufgegebenen Geschäftsbereichen, die in dem IFRS 5 ausführlich geregelt wurde.