Ein Steuerpflichtiger, der einen Überschuss der Vorsteuer über die berechnete Steuer ausweist, kann diesen Betrag auf die nächste Abrechnungsperiode übertragen oder ihn auf das angegebene Bankkonto erstattet bekommen. Die Mindestfrist, innerhalb welcher das Finanzamt den beantragten Betrag erstattet, beträgt 25 Tage.