Wenn man über den Unternehmensverkauf nachdenkt, muss man sich früher oder später mit einem der wichtigsten Bestandteile dieses Prozesses, d.h. der Anlockung eines geeigneten Käufers auseinandersetzen.
Wenn man über den Unternehmensverkauf nachdenkt, muss man sich früher oder später mit einem der wichtigsten Bestandteile dieses Prozesses, d.h. der Anlockung eines geeigneten Käufers auseinandersetzen.
Completion Accounts ist der zweite Mechanismus neben Locked Box für Ermittlung des Kaufpreises beim Vollzug der Transaktion. Bei diesem Modell sind die Finanzdaten für den Transaktionsgegenstand, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des endgültigen Vertrags, d. h. des wirtschaftlichen Übergangs des Eigentums vom Verkäufer auf den Käufer erstellt wurden, die Grundlage für Festlegung des finalen Transaktionspreises. Die Praxis zeigt jedoch, dass die Aufbereitung dieser Daten an diesem Tag tatsächlich unmöglich ist und der Prozess ihrer Beschaffung und Verarbeitung kann Wochen oder sogar Monate nach Abschluss des Kaufvertrags dauern. Wie funktioniert das also?
Locked Box ist ein Mechanismus, der beim Vollzug der M&A-Transaktionen in Anspruch genommen wird. Er erfreut sich einer immer größeren Beliebtheit und wird immer häufiger anstatt der sog. Completion Accounts gewählt. Kennzeichnend für Locked Box ist die Ermittlung des Transaktionspreises aufgrund von historischen Daten vor dem Vollzug der Transaktion. Dieser Preis darf nachträglich nicht angepasst werden. Es ist also ein fester, im Voraus ermittelter Preis.
Nicht immer ist es so, dass der Eigentümer das gesamte Unternehmen verkaufen möchte. Dazu will er sogar die Mehrheitsbeteiligung nicht veräußern. Es gibt manchmal solche Bedürfnisse im Unternehmen, wo die Veräußerung eines Unternehmensteils eine gute und begründete Lösung zu sein scheint.
Aus Sicht der Investoren sind Startups daher Unternehmen mit einem ziemlich hohen Risiko und einer geringen Liquidität. Diesbezüglich ist die Bewertung von Startups eine große Herausforderung.
Mit dem neuen Gesetzesentwurf des Gesetzes über die Kontrolle mancher Investitionen wird M&A wieder ein Thema. Kurz gesagt hänge die Zustimmung für die Durchführung von Transaktionen von dem Leiter des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz ab. Diese Beschränkung gelte für Investoren außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums. Damit wird implizit gesagt, dass solche Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise darauf abzielen, Kapitalzuflüsse aus Asien zu hemmen. Um es deutlich zu sagen: die Vorschriften wirken sich zum Nachteil anderer wichtiger Investoren aus, z. B. aus den USA. Davon bleiben aber auch europäische Länder wie Großbritannien nicht geschont.
Der M&A-Markt unterliegt den Konjunkturzyklen. Da er von der Lage der jeweiligen Unternehmen abhängig ist, gibt es darin Höhen und Tiefen. Angesichts der SARS-COV-2-Epidemie und der beginnenden Weltwirtschaftskrise stellen sich diejenigen Unternehmenseigentümer, die gerade den Verkauf ihrer Unternehmen geplant haben, zuletzt eine Frage: „Macht es überhaupt einen Sinn, das Geschäft in der Krise zu verkaufen?“