Wenn unser Unternehmen ein Fahrzeug aus einem EU-Mitgliedsstaat erwirbt, liegt nach steuerlichen Vorschriften ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor. Daraus ergeben sich zusätzliche Pflichten, die wir als Unternehmer erfüllen müssen. Und unabhängig davon, ob wir uns für den Kauf eines gebrauchten oder eines neuen Pkw entschieden haben, müssen wir die Mitteilung VAT-23 erstellen und uns auf die Zahlung der Umsatzsteuer vorbereiten.