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Blog: Dorota WARZUCHOWSKA

13 August 2020
Dorota WARZUCHOWSKA

Oft ist die Miete von Maschinen und Geräten im Ausland billiger als in Polen. Damit hängen jedoch zusätzliche Pflichten zusammen, deren sich die Steuerpflichtigen oft nicht bewusst sind.

Grundsätzlich sind gemäß den Steuervorschriften auf den Erwerb der Mietdienstleistungen bei den ausländischen Subjekten durch einen polnischen Unternehmer die Regelungen betreffend Quellensteuer (QSt, eng. WHT, d.h. withholding tax) anzuwenden.

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