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Blog: Bartłomiej BARTKIEWICZ

16 Juli 2019
Bartłomiej BARTKIEWICZ

Am Anfang Oktober 2018 hat der Rat der Europäischen Union für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) Entwürfe der Rechtsakte erlassen, die vorläufige Lösungen im Rahmen der steuerlichen Erfassung der grenzüberschreitenden Transaktionen für Zwecke der Umsatzsteuer (sog. „Quick Fixes”) einführen. Sie sollen ab dem 1. Januar 2020 in Kraft treten und bis zur Einführung eines neuen, endgültigen Systems des unionsweiten Mehrwertsteuersystems gelten. In Deutschland haben formale Vorbereitungen für die Umsetzung der europäischen Regelungen ins nationale Recht mit dem Entwurf eines sog. „Jahressteuergesetzes 2019” vom 8. Mai 2019 angefangen.

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