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Blog: Aneta STANIEWSKA

20 Januar 2017
Aneta STANIEWSKA

Es kommt die Zeit für den Abschluss der Bücher für das Geschäftsjahr 2016 und die Aufstellung der Jahresabschlüsse. Um die Vermögenslage des Subjekts zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres zuverlässig darstellen zu können, soll man die Inventur innerhalb von bestimmten Fristen und mit der bestimmten Häufigkeit durchführen. Die Anweisungen dafür bestimmt Art. 26 des Rechnungslegungsgesetzes.

15 Januar 2016
Aneta STANIEWSKA

Um die Jahreswende sind die Bücher abzuschließen und die Inventur durchzuführen - man soll sich also darauf sorgfältig vorbereiten. Sind Sie gerade beim Abschluss des Geschäftsjahres, dann setzen Sie sich bitte mit der folgenden Aufstellung in Kenntnis und vergewissern Sie sich, ob sie allen gesetzlichen Pflichten in diesem Bereich nachgekommen sind.

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