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Blog: Ada BABECKA

9 Juli 2020
Ada BABECKA

Bis 30. Juni 2020 konnten mittlere und große Unternehmen die Förderung zum Ausgleich der Strompreiserhöhung beantragen. Die Zuschüsse erfolgten auf Antrag der Steuerpflichtigen und wurden von dem Staatshaushalt durch den Fonds für Auszahlung der Preisdifferenz finanziert. Jetzt kann auf diejenigen Unternehmen, die einen Ausgleich bereits erhalten haben, eine unangenehme Überraschung warten. Höchstwahrscheinlich werden sie diese Förderung mit dem Fiskus abrechnen müssen.

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