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Ablauf der Frist zur Einreichung des CBC-P

23 Oktober 2017

Ablauf der Frist zur Einreichung des CBC-P

 

Zum 12. Oktober 2017 wurde auf der Webseite des Finanzministeriums eine Information über die Freigabe der offiziellen Vorlage des Formulars CBC-P, d.h. einer Mitteilung zur Erfüllung der Pflicht zur Übermittlung der Informationen über die Gruppe von Unternehmen (CbCR) veröffentlicht. Die Vorlage des elektronischen Dokuments, das seit 19. Oktober 2017 eingereicht werden kann, ist von der Plattform ePUAP abzurufen (Vorlage Nr. 2017/10/09/4487). Die endgültige Version des Formulars CBC-P steht auch auf der Webseite des Finanzministeriums zur Verfügung. Darüber hinaus informiert das Finanzministerium, das es gerade an einem interaktiven Formular CBC-P arbeitet, das unter dem Lesezeichen e-Deklaracje verfügbar sein wird.

 

Wir möchten Sie daran erinnern, dass am 31. Oktober 2017 die Frist zur Einreichung des CBC-P für das Geschäftsjahr (d.h. für das Jahr, für welches ein konsolidierter Abschluss abgestellt wird und die Daten in CbCR präsentiert werden) abläuft, das zum 1. Januar 2016 beginnt und zum 31. Dezember 2106 endet, d.h. dem Kalenderjahr gleich ist.

Zur Erinnerung: zur Einreichung des CBC-P ist ein Unternehmen verpflichtet, das der Gruppe von Unternehmen (d.h. einer Gruppe, deren konsolidierte Erträge in dem vorangegangenen Geschäftsjahr höher als 750 Mio. Euro waren) angehört, seinen Sitz oder die Geschäftsführung in Polen hat bzw. seinen Sitz oder die Geschäftsführung außerhalb Polens hat, aber die Geschäftstätigkeit in Polen über einen ausländischen Betrieb ausübt. Mittels dieses Formulars informiert das vorgenannte Unternehmen den Leiter der Landesfinanzverwaltung über Folgendes:

  1. Es gilt als ein herrschendes Unternehmen, ein angewiesenes Unternehmen bzw. ein sonstiges Unternehmen, das CbCR einzureichen hat.
  2. Es nennt das berichtende Unternehmen, den Staat bzw. das Gebiet, wo das CbCR übermittelt wird.

 

Die Mitteilung CBC-P kann man mit den elektronischen Kommunikationsmitteln als XML-Datei über das System e-Deklaracje erstellen und einreichen bzw. in der Schriftform vorbereiten und an die folgende Adresse zusenden:

Ministerstwo Finansów
Departament Poboru Podatków
ul. Świętokrzyska 12
00-916 Warszawa

Zugleich möchten wir Sie zugleich informieren, dass die Frist zur Einreichung des CBC-P für das Geschäftsjahr, welches dem Kalenderjahr 2017 gleich ist, bereits am 31. Dezember 2017 abläuft.

Darüber hinaus möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Nichteinreichung des CBC-P innerhalb der genannten Frist bzw. die Abgabe darin der falschen Angaben mit einer (über den Steuerpflichtigen verhängten) Geldstrafe bis 1 Mio. PLN geahndet werden sowie die steuerstrafrechtliche Haftung der dafür zuständigen Personen nach sich ziehen kann.

 

Sollten Sie Fragen dazu haben oder möchten Sie dieses Thema näher besprechen, dann steht Ihnen unser Experte Przemysław POWIERZA jederzeit gerne zur Verfügung.

E-Mail: ekspert@rsmpoland.pl

Tel. +48 61 8515 766

Fax +48 61 8515 786

Autor

Przemysław POWIERZA
Tax Partner

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