Zum 31. Dezember 2020 endete die Übergangsphase in Zusammenhang mit dem EU-Austritt Großbritanniens. Es gibt zahlreiche Folgen des Brexits in Bezug auf die Ausübung der Geschäftstätigkeit, darunter auch diese betreffend Gründung von Handelsgesellschaften und Zweigniederlassungen der britischen Gesellschaften durch diese Gesellschaften und Briten.